Die uniVersa Versicherung informiert, dass Beiträge zur ersten Vorsorgeschicht bis 30.826 Euro im Jahr als Sonderausgaben anerkannt werden können. Dies betrifft sowohl Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung als auch Investitionen in fondsgebundene Rürup-Renten. Zusätzlich lässt sich eine Umwandlung von bis zu 8.112 Euro in betriebliche Altersvorsorge steuer- und sozialabgabenfrei vornehmen, Arbeitgeberzuschüsse eingeschlossen. Der Freibetrag für krankenversicherungsfreie Betriebsrenten beträgt nun monatlich 197,75 Euro und befreit Kapitalabfindungen bis 23.730 Euro von Beitragslasten.