Eine spürbare Erhöhung der Homeoffice-Pauschale für 2023

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Die Homeoffice-Pauschale wurde von früheren 630 Euro auf nun 1.260 Euro im Jahr angehoben. Damit hat sich der Betrag mehr als verdoppelt, was für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von zu Hause aus arbeiten, eine positive Veränderung bedeutet. Eine weitere Neuerung besteht darin, dass bestimmte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nun sowohl die Homeoffice-Pauschale als auch die Entfernungspauschale am gleichen Arbeitstag nutzen können. Diese Regelung ermöglicht es ihnen, steuerliche Vorteile in Bezug auf die Kosten für das Homeoffice und die tägliche Arbeitsstätte zu kombinieren. Zusätzlich dazu wurde auch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag erhöht. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. bietet detaillierte Informationen zur Zusammenhängen zwischen diesen verschiedenen steuerlichen Regelungen.

Eine genaue Analyse der neuen Homeoffice-Pauschale: Was Sie wissen müssen

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, für jeden Arbeitstag im Homeoffice einen Steuerabzug von sechs Euro geltend zu machen. Diese Regelung erstreckt sich über einen Zeitraum von bis zu 210 Arbeitstagen pro Jahr, was einen potenziellen jährlichen Steuerabzug von bis zu 1.260 Euro ermöglicht. Im Vergleich zu früher, als der Abzug auf fünf Euro pro Tag und maximal 120 Tage im Jahr begrenzt war, stellt diese Regeländerung eine deutliche Verbesserung dar. Damit können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nun bis zu 660 Euro mehr jährlich von der Steuer absetzen.

:Die Berechnung: 210 Tage x 6 Euro = 1.260 Euro

Maria arbeitet das ganze Jahr über von zu Hause aus, da ihr Arbeitgeber ihr diese Option ermöglicht. Sie arbeitet an 211 Tagen im Jahr von zu Hause aus, was für sie eine große Flexibilität bedeutet. Als sie ihre Steuererklärung macht, erfährt sie, dass sie trotzdem nicht mehr als 1.260 Euro absetzen kann. Das ist für sie enttäuschend, da sie gehofft hatte, von den Steuervorteilen der Heimarbeit zu profitieren.

Die Homeoffice-Pauschale übertrifft nun den Pauschbetrag für Arbeitnehmer

Seit 2023 gilt ein neuer Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.230 Euro pro Jahr, der auch als Werbungskostenpauschale bekannt ist. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können nun Werbungskosten bis zu diesem Betrag geltend machen, ohne sie im Detail nachweisen zu müssen. Diese Änderung stellt eine Anhebung um 230 Euro im Vergleich zum Vorjahr dar, als der Pauschbetrag bei 1.200 Euro lag.

Die Fahrtkosten stellen oft den größten Posten in Bezug auf Werbungskosten dar. Nehmen wir als Beispiel eine Arbeitnehmerin, die im Homeoffice arbeitet: Da sie nicht mehr zur Arbeitsstelle fahren muss, kann sie auch weniger Kosten über die Entfernungspauschale (auch Pendlerpauschale genannt) absetzen, was zu einer Senkung ihrer gesamten Werbungskosten führt.

Variante: Durch die Anhebung der Homeoffice-Pauschale auf bis zu 1.260 Euro pro Jahr übersteigt die Arbeitnehmerin den ebenfalls erhöhten Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro allein mit dieser zusätzlichen Summe. Sollte sie die restlichen Arbeitstage ins Büro fahren oder weitere Werbungskosten haben, können diese Ausgaben noch in der Steuererklärung berücksichtigt werden.

Doppelter Vorteil: Homeoffice-Pauschale und Entfernungspauschale jetzt kombinierbar

Seit dem Jahr 2023 haben bestimmte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit, sowohl die Homeoffice-Pauschale als auch die Entfernungspauschale an einem Arbeitstag zu nutzen. Dies betrifft insbesondere die Personen, die an einem bestimmten Tag zur Arbeit fahren müssen, aber keinen festen Arbeitsplatz am Arbeitsort haben und daher von zuhause aus arbeiten.

Nehmen wir zum Beispiel Lehrerinnen und Lehrer, die an einem Tag zur Schule fahren und dann von zuhause aus ihre Unterrichtsvorbereitungen oder -nachbereitungen erledigen. Dank der neuen Regelung können sie nun bis zu 210 Tage im Jahr die Homeoffice-Pauschale nutzen. Zusätzlich dazu haben sie die Möglichkeit, die Entfernungspauschale in ihrer Steuererklärung anzugeben, sofern sie an den entsprechenden Tagen tatsächlich in der Schule waren. Genauer gesagt erhalten sie für die ersten 20 Kilometer der einfachen Fahrtstrecke eine Erstattung von 30 Cent pro Kilometer und ab dem 21. Kilometer sogar 38 Cent.

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag hat die Homeoffice-Pauschale in den Hintergrund gedrängt

Bis zum 1. Januar 2023 betrug der Arbeitnehmerpauschbetrag 1.000 Euro pro Jahr und die Homeoffice-Pauschale war auf maximal 600 Euro im Jahr begrenzt. Bisher wurde die Homeoffice-Pauschale nicht zusätzlich zum Arbeitnehmerpauschbetrag berücksichtigt, da der Arbeitnehmerpauschbetrag den Mindestabzug für Werbungskosten bei Angestellten darstellt. Daher profitierten bis zum Jahr 2022 nur diejenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren gesamte Werbungskosten zusammen mit der Homeoffice-Pauschale im Jahr 2021 über 1.000 Euro und im Jahr 2022 über 1.200 Euro lagen.

Angenommen, im Jahr 2022 hatte eine Arbeitnehmerin zusätzliche Werbungskosten in Höhe von 700 Euro, die sie bei ihrer Steuererklärung geltend machen wollte. Zusätzlich dazu hat sie mindestens 120 Tage im Homeoffice gearbeitet. Gemäß den aktuellen steuerlichen Richtlinien darf sie für das Homeoffice eine Pauschale in Höhe von 600 Euro als Werbungskosten absetzen. Insgesamt kann sie also bei ihrer Steuererklärung 1.300 Euro als Werbungskosten angeben: 700 Euro für sonstige Werbungskosten und 600 Euro für die Homeoffice-Pauschale.

Die Auswirkungen der Kosten, die über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag hinausgingen, wurden in der Steuererklärung der Arbeitnehmerin erst dann sichtbar, wenn sie im Jahr 2022 einen Betrag von mehr als 1.200 Euro an Werbungskosten und der Homeoffice-Pauschale erreicht hatte.

Chancengleichheit dank der Homeoffice-Pauschale 2023 für alle Arbeitnehmer/innen

Die Anhebung der Homeoffice-Pauschale bietet einen Vorteil für alle Beschäftigten, indem sie ihnen ermöglicht, ihre Arbeit von zu Hause aus zu erledigen. Dies führt zu einer verbesserten Work-Life-Balance und einer erhöhten Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung. Darüber hinaus erhalten sie einen höheren Pauschalbetrag als bisher, der ihre zusätzlichen Kosten für das Arbeiten von zu Hause aus abdeckt. Dies stellt eine finanzielle Entlastung dar und ermöglicht es den Arbeitnehmern, ihre Ausgaben für Arbeitsmittel, wie z. B. Büroausstattung, von der Steuer abzusetzen.

Option: Ab sofort können Personen, die keinen festen Arbeitsplatz am Arbeitsort haben, die Homeoffice-Pauschale und die Entfernungspauschale am selben Arbeitstag in Anspruch nehmen. Diese Regelung gilt für bis zu 210 Tage pro Jahr, vorausgesetzt, an diesen Tagen wird der Arbeitsort aufgesucht.

Alternative: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht die Möglichkeit haben oder aus verschiedenen Gründen nicht im Homeoffice arbeiten können, können vom erhöhten Arbeitnehmerpauschbetrag profitieren. Dadurch erhalten sie einen höheren Steuerabzug. Darüber hinaus sollten sie ihre Fahrtkosten zur Arbeitsstätte überprüfen, insbesondere wenn die einfache Fahrtstrecke mehr als rund 19 Kilometer beträgt und sie mindestens 220 Tage im Jahr dort gearbeitet haben. In diesem Fall könnten alle tatsächlichen Werbungskosten über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag hinaus absetzbar sein.

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