Mehr Wärmepumpen durch EEG-Novelle 2022

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Die EEG-Novelle 2022 mit der Verlagerung der EEG-Umlage in den Bundeshaushalte wurde vom Bundesverband Wärmepumpe begrüßt. So werden Spareffekte in der Zukunft erwartet.

Vor allem Verbraucher werden von der EEG-Novelle 2022 profitieren

In der letzten Februarwoche tagte die Ampelkoalition und verständigte sich hierbei auf ein Entlastungspaket der Bürger: die EEG-Novelle. Es soll die hohen Energiepreise auffangen und als Maßnahme zur Strompreissenkung fungieren. Keine andere Energiequelle profitiert davon so stark wie die Wärmepumpen. Dies veranlasste die Branche zu einer vorsichtigen Schätzung. Die Zahl der Wärmepumpen in Deutschland könnte sich bis 2030 um sechs Millionen erhöhen.

Die Bundesregierung stellte mit ihrem Beschluss fest, dass mit Stichtag 1. Juli 2022 die EEG-Umlage nicht mehr vom Verbraucher aufzubringen ist, sondern über den Bundeshaushalt abgebildet wird. Der Verbraucher soll in den Genuss der Kostensenkung kommen. Dies soll ebenfalls sichergestellt werden. Ein Gesetz soll Versorger zur Weitergabe der selbst erlangten Vergünstigungen an den Verbraucher verpflichten.

Wärmepumpenverband begrüßt EEG-Novelle 2022

Vergünstigungen für Strom aus Wärmepumpen sind bereits seit Langem ein Anliegen des Bundesverbandes Wärmepumpe an die Bundesregierung. Gerade im Hinblick auf die Nutzung von Wärmepumpen sollte damit ein wichtiges Zeichen gesetzt werden. Die Versorgung mit Energie kann nicht ununterbrochen garantiert werden. Dies betrifft insbesondere die Beheizung. Mit der Errichtung einer Wärmepumpe erlangen Haushalte mehr Autonomie. Außerdem soll damit dazu beigetragen werden, den Verbrauch von Heizöl und Erdgas möglichst rasch zu senken, was wiederum ganz im Sinne der Klimapolitik sein dürfte.

Kein Hausbesitzer stellt sein Heizungssystem ad hoc auf eine neue Technologie um. Ohne eine Betrachtung der Betriebskosten wird hier keine Entscheidung getroffen. Diese liegen angesichts der stetig steigenden Strompreise viel zu hoch, um die Wärmepumpe kostensparend betreiben zu können. Der Betrieb einer Wärmepumpe wird nun durch die EEG-Novelle attraktiv. Die Betrachtung fokussiert stets auf Umlagen, Entgelte und Steuern. Auch ein Vergleich von fossilen Energieträgern und der Wärmepumpe ist hier wichtig. Als Hausbesitzer kreisen die Überlegungen um die Kosten für die die Installation einer Wärmepumpe. Direkt gefolgt aber auch von den Gedanken zur Wertsicherung des Gebäudes.

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Verhältnis der Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock - Blue Planet Studio)

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Verhältnis der Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock – Blue Planet Studio)

Risiko Energiearmut: Die Entlastungen der Verbraucher sollen laut Verband noch weitergehen

Viele Kritiker zweifeln, ob die EEG-Novelle wirklich mehr Geld in die Taschen der Verbraucher bringt. Ob die Abschaffung der EEG-Umlage zu einem harmonischen Verhältnis der Kosten von Strom, Heizöl und Erdgas führen wird, bleibt mehr als offen. Dies führt dazu, dass womöglich weitere Kostenbestandteile im Strompreis zur Diskussion gestellt werden. Netzentgelte, Umlagen, Strom- und Mehrwertsteuer – der Wärmepumpenverband sieht Möglichkeiten für Vergünstigungen. Gerade die Stromsteuer würde man gerne auf das Minimum reduzieren, das vom Gesetz zugelassen wird.

Die Mehrwertsteuer kann zur kurzfristigen Entlastung beitragen

Mit der Senkung der Mehrwertsteuer kann eine zeitnahe Entlastung der Bürger bewirkt werden. Die Emissionen sollen allerdings weiterhin reduziert werden. Die Stellschraube der Mehrwertsteuer soll zudem der drohenden Energiearmut entgegenwirken.

Steuerbare Verbraucher, wie es auch Wärmepumpen sind, sollten mit reduzierten Netzentgelten belastet sein. Der Grund hierfür ist einfach: der Anreiz einer Vergütung kann bewirken, dass bei erneuerbaren Energien Verbrauch und Einspeisung stärker im Gleichgewicht bleiben. Noch immer ist ungewiss, inwieweit die postulierten Entlastungen tatsächlich umgesetzt werden. Aktuell dreht sich alles um die Einhaltung der 1,5 °C-Richtlinie, bei der Deutschland gemeinsam mit den USA und mit Großbritannien aktiv ist. Beschlossen wurde zudem, dass bis 2030 rund 80 Prozent des Strombedarfs aus erneuerbaren Energiequellen stammen sollen, bis 2035 sollen es 100 Prozent sein. Offen bleibt, wie das Ziel erreicht werden soll.

Seit Jahren steigen die Energiepreise in Europa. Das belastet vor allem Haushalte mit geringem Einkommen, denn die können häufig ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen. In Deutschland etwa haben sich die Ausgaben für Strom im Zeitraum von 2000-2015 etwa verdoppelt. Die Gaspreise sind seit 2000 um ca. 80 Prozent gestiegen. Der Preis für Haushaltsstrom liegt in Deutschland knapp 50 Prozent über dem EU-Durchschnitt.

Energie aber ist ein unverzichtbares Gut. Die Verbraucher_innen haben nicht die Wahl, auf die Versorgung mit Strom, Gas und Heizöl zu verzichten. Ein genereller Marktaustritt wie bei anderen Konsumgütern ist also nicht möglich. Einkommensschwache oder verschuldete Haushalte setzt das in besonderem Maße unter Druck. Obwohl aber Energie ein Basisgut darstellt, wird säumigen Kund_innen nicht selten der Strom- oder Gashahn abgedreht. So ist in Deutschland im Jahr 2014 bei etwa 350.000 Haushalten der Strom abgestellt worden.

Was genau Energiearmut ist, dafür gibt es in Deutschland und Europa allerdings keine einheitliche Definition. Wer genau betroffen ist, welche Auswirkungen Energiearmut hat und welche Lösungsansätze greifen, ist bislang unklar. Klar scheint zu sein, dass mögliche Lösungsansätze thematisch an der Schnittstelle von Energiepolitik, Sozialpolitik und Verbraucherpolitik angesiedelt sind. Die Ursache für Energiearmut liegt nicht allein bei steigenden Energiepreisen. Unter anderem spielen auch sinkende Einkommen, prekäre Beschäftigungsverhältnisse, kleine Renten, geringe Sozialleistungen und steigende Mieten eine Rolle, aber auch die geringen Energiestandards im Wohnungsbestand.

Von Seiten der Bundesregierung und auch auf europäischer Ebene wird zwar immer wieder auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Verbraucher_innen vor Energiearmut zu schützen ? etwa im Koalitionsvertrag der Bundesregierung oder im Rahmen der Strategie zur Schaffung einer Europäischen Energieunion. Die Mitgliedstaaten der EU haben aber bislang keine einheitliche Strategie zur Lösung des Problems entwickelt.

Die vorliegende Studie gibt einen Überblick über das Thema Energiearmut und stellt die politischen Lösungsansätze verschiedener EU-Mitgliedstaaten dar. Die Analyse der Erfahrungen in den einzelnen Ländern dient als Grundlage für Vorschläge, wie dem Problem der Energiearmut auch hier in Deutschland besser begegnet werden kann.

Die Energiearmut ist längst in Deutschland angekommen

Die Energiearmut in Deutschland betraf im Jahr 350.000 Haushalte: hier wurde einfach der Strom abgestellt. Die steigenden Energiepreise treffen vor allem bereits verschuldete Haushalte und solche mit geringem Einkommen. Die Gas- und Stromrechnungen können in vielen Fällen nicht mehr ausgeglichen werden. Der Strompreis hat sich in Deutschland zwischen 2000 und 2015 verdoppelt. Nicht weniger als 80 Prozent beträgt die Steigerung des Gaspreises seit dem Jahr 2000. Mit dem Preis für Haushaltsstrom liegt Deutschland um 50 Prozent über dem EU-Durchschnitt. In unserer Gesellschaft gilt Energie als Basisgut. Dennoch drehen Versorger säumigen Kunden schnell den Gas- und Stromhahn zu.

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