Selbstständige und Freiberufler: Keine zu hohen Krankenkassenbeiträge mehr

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Es ist geplant, dass gesetzliche Krankenkassen Selbstständigen und Freiberuflern keine überhöhten Beitragsforderungen mehr stellen dürfen. Diese geplante Gesetzesänderung soll sicherstellen, dass Selbstständige, die zu Unrecht Höchstbeiträge zahlen mussten, obwohl ihre Einkünfte nicht entsprechend hoch waren, die zu viel gezahlten Beiträge zurückerstattet bekommen können. Die Änderungen im Fünften Sozialgesetzbuch sollen voraussichtlich am 24. November 2023 im Bundesrat beschlossen werden. Die Patientenberatung der Verbraucherzentrale Hamburg hat mehrfach auf diesen Missstand hingewiesen und sich für die Rechte der Versicherten gegenüber Krankenkassen und Politik stark gemacht. Die Patientenschützer unterstützen Betroffene dabei, ihre Rechte durchzusetzen.

Selbstständige und Freiberufler: Keine überhöhten Beiträge mehr von Krankenkassen

Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, dass Krankenkassen von Selbstständigen und Freiberuflern keinen Höchstbetrag mehr verlangen dürfen, solange das Finanzamt keinen Einkommenssteuerbescheid ausgestellt hat. Dieser Bescheid dient als Grundlage für die Berechnung der tatsächlichen Krankenkassenbeiträge. Zusätzlich sollen Versicherte zukünftig informiert werden, wenn bei fehlendem Steuerbescheid der monatliche Höchstbeitrag von rund 1.000 Euro für die Kranken- und Pflegeversicherung von der Kasse festgesetzt wird.

Sobald der Versicherte den Einkommenssteuerbescheid erhalten hat, kann er innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten eine Neufestsetzung seines monatlichen Kassenbeitrags beantragen. Diese Neufestsetzung basiert auf dem nachgewiesenen Einkommen. Bisher akzeptierten die Krankenkassen jedoch keine Unterlagen, die ein niedrigeres Einkommen belegen, wenn sie nach Ablauf der dreijährigen Frist eingereicht wurden.

Eine geplante Gesetzesänderung soll verhindern, dass gesetzliche Krankenkassen selbstständigen und freiberuflichen Versicherten überhöhte Beitragsforderungen stellen. Dies ist insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen wichtig, da sie so nicht mehr in die Schuldenfalle getrieben werden. Die Änderungen sollen auch rückwirkend gelten, sodass selbstständige Versicherte für die Jahre 2018 und 2019 Beiträge von ihrer Krankenkasse zurückfordern können, wenn das Gesetz in Kraft tritt.

Eine entscheidende Frist, die beachtet werden muss, betrifft das Einreichen des Einkommenssteuerbescheids. Seit 2018 sind Selbstständige und Freiberufler verpflichtet, den Bescheid innerhalb von drei Jahren bei der Krankenkasse vorzulegen, um eine korrekte Berechnung ihrer Beiträge sicherzustellen. Wird diese Frist versäumt, fordern die Krankenkassen derzeit den monatlichen Höchstbetrag von etwa 1.000 Euro für die Kranken- und Pflegeversicherung.

Mitglieder von Krankenkassen haben die Möglichkeit, die Unterstützung der Patientenberatung der Verbraucherzentrale Hamburg in Anspruch zu nehmen, um ihre Rechte durchzusetzen. Termine für Beratungen können online unter www.vzhh.de/termine oder telefonisch unter (040) 24832-130 vereinbart werden. Weitere Informationen zum Thema und konkrete Handlungsempfehlungen für Betroffene sind auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter www.vzhh.de/patientenschutz zu finden.

Mit den geplanten Gesetzesänderungen werden Selbstständige und Freiberufler entlastet, da sie zukünftig keine überhöhten Krankenkassenbeiträge mehr zahlen müssen. Durch die Rückforderung zu viel gezahlter Beiträge erhalten sie eine finanzielle Entschädigung. Des Weiteren wird durch die Berechnung der Beiträge auf Basis des tatsächlichen Einkommens eine faire und gerechte Beitragshöhe gewährleistet.

Durch die rückwirkende Geltung der Gesetzesänderungen für die Jahre 2018 und 2019 wird deutlich, dass der Gesetzgeber den Missstand erkannt hat und Maßnahmen ergriffen hat. Betroffene haben nun die Möglichkeit, ihre Rechte durchzusetzen und sich gegen überhöhte Beitragsforderungen der Krankenkassen zu wehren. Die Unterstützung der Patientenberatung der Verbraucherzentrale Hamburg ist dabei eine wichtige Hilfe.

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