Easypark von Cyberattacke betroffen – Kundendaten gestohlen

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Bei Easypark ist es zu einem Sicherheitsvorfall gekommen, bei dem personenbezogene Daten von Nutzern gestohlen wurden. Das Unternehmen hat die Kunden über den Vorfall informiert und betont, dass sensible Daten wie Standortdaten oder Parkvorgänge nicht betroffen sind. Dennoch empfiehlt Easypark den Kunden, vorsichtig gegenüber Phishing-Angriffen zu sein. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer weist darauf hin, dass Cyberkriminelle diese gestohlenen Daten nutzen könnten, um gezielte Phishing-Angriffe durchzuführen. Betroffene Verbraucher haben das Recht auf Auskunft und können gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend machen.

Easypark informiert Kunden über Datenschutzverletzung nach Cyberattacke

Easypark, der Anbieter der Parkplatz-App, hat am 10. Dezember 2023 eine Cyberattacke aufgedeckt und seine Kunden über die Datenschutzverletzung informiert. Bei dem Angriff wurden persönliche Daten wie Namen, Telefonnummern, Adressen, E-Mail-Adressen und teilweise Kreditkartennummern gestohlen. Das Unternehmen versichert jedoch, dass mit den unvollständigen Informationen keine Zahlungen möglich sind. Standortdaten, Fahrzeugregistrierungen und Parkvorgänge blieben unberührt. Trotzdem warnt Easypark seine Kunden vor möglichen Phishing-Angriffen und rät zu erhöhter Vorsicht.

Schutz vor Datenlecks: Wichtigkeit und Maßnahmen erklärt

Es ist von großer Bedeutung, sich der möglichen Folgen eines Datenlecks bewusst zu sein und angemessene Schutzvorkehrungen zu treffen. Indem Cyberkriminelle Informationen aus verschiedenen Datenlecks kombinieren, können sie gezielte Phishing-Angriffe auf Verbraucher durchführen. Das Datenleck bei Easypark stellt einen weiteren Baustein in dieser gefährlichen Entwicklung dar.

Das Ausmaß des Datenlecks bei Easypark ist noch nicht vollständig bekannt, aber aufgrund der gestohlenen Kontaktdaten und teilweise entwendeten Bezahlinformationen ist die Bedrohung durch diesen Angriff nicht zu unterschätzen. Obwohl die gestohlenen Daten keine direkten Zahlungen ermöglichen, besteht dennoch die Gefahr von Phishing-Angriffen.

Die Kombination von Datenlecks, wie sie beispielsweise bei Facebook, Deezer oder Twitter aufgetreten sind, führt dazu, dass im Darknet eine enorme Menge an sensiblen personenbezogenen Daten verfügbar ist. Diese Daten stellen eine ideale Basis für Kriminelle dar, um Identitäten zu fälschen und in betrügerischer Absicht Geschäfte im Namen von Verbrauchern abzuwickeln. Da jedes neue Datenleck das Risiko eines Cyberangriffs erhöht, sollten Verbraucher besonders vorsichtig sein.

Kunden von Easypark können gemäß Artikel 15 der Datenschutzgrundverordnung eine Auskunft darüber verlangen, ob sie vom Datenleck betroffen sind. Zudem besteht die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche nach Artikel 82 der DSGVO geltend zu machen, wenn Easypark unzureichende Auskunft gibt oder andere Pflichtverletzungen vorliegen. Die aktuelle Rechtsprechung in Deutschland sowie ein wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs unterstützen diese Option.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet allen potenziell betroffenen Verbrauchern eine kostenlose Erstberatung im Online-Check an. In diesem Online-Check werden die Nutzer darüber informiert, ob sie von dem Datenleck betroffen sind. Darüber hinaus werden ihnen rechtliche Möglichkeiten aufgezeigt, wie sie Schadensersatzansprüche geltend machen können.

Verbraucher sollten die möglichen Folgen eines Datenlecks ernst nehmen, da dies ihre persönlichen Informationen gefährdet. Durch das Bewusstsein für diese Risiken können sie geeignete Maßnahmen ergreifen, um sich vor Cyberangriffen zu schützen und sicherzustellen, dass sie im Falle eines Schadens angemessen entschädigt werden.

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