Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

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Sexuelle Belästigungen sind leider kein Einzelfall und können an jeder Art von Arbeitsstelle in jeglicher Branche und Betriebsgröße auftreten.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz hat viele unterschiedliche Gesichter

Solche sexuellen Übergriffe wie:

  • anzügliche Bemerkungen über das Aussehen,
  • die Figur oder sexuelle Handlungen einer Person im Privatbereich,
  • unerwünschte Einladungen mit eindeutiger Absicht,
  • Po-Kneifen und Klapse,
  • Telefongespräche,
  • Briefe,
  • Mails,
  • SMS oder andere Botschaften mit sexuellen Anspielungen,
  • unerwartetes Berühren der Brust oder Genitalien,
  • Androhung von beruflichen Nachteilen bei sexueller Verweigerung,
  • Versprechen von Vorteilen bei sexuellem Entgegenkommen,
  • aufgedrängte Küsse oder Umarmungen,
  • pornographische Bilder am Arbeitsplatz,
  • Zurschaustellung von Genitalien,

Aufforderung zu sexuellem Verkehr oder Erzwingen sexueller Handlungen durch tätliche Bedrohungen gelten als Belästigung und können als Stalking qualifiziert werden, wenn es zu hartnäckiger Nachstellung durch den Täter kommt.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kann gravierende Folgen für Körper und Psyche haben und ökonomische Auswirkungen nach sich ziehen.

Betroffene Frauen erleiden oft Angst- und Schlafstörungen, leiden unter Alpträumen, Essstörungen und Schmerzreaktionen. Hinzu kommen Beziehungskonflikte, die medizinische oder therapeutische Behandlung nach sich ziehen. Dadurch kann die Leistungsfähigkeit der Frauen im Job beeinträchtigt werden, es können Kündigungen, Versetzungen oder Karriereabschlüsse die Folgen sein. Mitunter endet die Situation auch in Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit.

Was sollte man bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz unternehmen?

Steht einer Frau eine Belästigung bevor, ist es wichtig, dass sie ihren Empfindungen ernst nimmt und sich bewusst macht, dass jede Frau ein Recht hat, am Arbeitsplatz nicht belästigt zu werden. Dazu ist es günstig, den Belästiger beim ersten Vorfall energisch und direkt zurückzustoßen. Ignorieren, Umgehen der Situation mit Scherz oder Vermeiden des Belästigers haben hingegen weniger Wirkung. Ein offensives und aktives Vorgehen ist daher vorzuziehen.

Wenn Sie sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erleben, ist es wichtig, dass Sie es melden. Wenden Sie sich dazu an Ihren Vorgesetzten oder an den zuständigen Personalbeauftragten. Wenn die vorliegenden Informationen bestätigen, dass Sie sexuell belästigt wurden, können entsprechende Schritte eingeleitet werden. Bei der Meldung von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz sollten Sie Dokumente aufbewahren und bei der Meldung so detailliert wie möglich sein. Es ist wichtig, dass Sie sich an die von Ihrem Unternehmen festgelegte Vorgehensweise halten und Rat und Führung von einem Fachanwalt oder Mitarbeitervertretung in Anspruch nehmen.

Belästigung eines Kollegen oder einer Kollegin verbieten – Wie es richtig geht

Bei Belästigungen ist es daher wichtig, den Belästiger zur Rede zu stellen und ihn das Verhalten verbieten zu lassen. Drohungen mit einer Beschwerde oder tatsächliche Beschwerden können ebenfalls wirkungsvoll sein, ebenso wie die Ankündigung anderen die Tat zu erzählen oder den Belästiger zu verklagen. Bei direkten tätlichen Angriffen ist Gegenwehr unter Umständen in Form von Notwehr erlaubt, aber geplante Gegenwehr kann als »tätliche Beleidigung« strafrechtlich verfolgt werden. Wenn verbale Zurückweisungen ignoriert werden, ist eine schriftliche Reaktion sinnvoll. Bei dieser sollte der Belästiger sachlich und detailliert zurückgewiesen werden, unter dem Hinweis auf Konsequenzen für den Fall, dass er sein Verhalten nicht einstellt. Der Brief sollte am besten in Gegenwart einer dritten Person übergeben oder per Einschreiben mit Rückschein verschickt werden, wobei man eine Kopie des Briefes aufheben sollte.

Entlastend können Gespräche mit vertrauenswürdigen Personen, z.B. Kolleg, sein. In bestimmten Situationen kann es sinnvoll sein, gemeinsam gegen die Belästigung vorzugehen und Zeugen zur Bestätigung zu finden. Zur klaren Dokumentation des Sachverhalts ist es ratsam, nach dem Vorfall Beweise wie z.B. Briefe, E-Mails, Bilder, audiovisuelle Aufzeichnungen, Notizen usw. zu sammeln und zu verwahren. Eine schriftliche Aufzeichnung des Tathergangs mit Eidesstattlicher Versicherung kann gegebenenfalls bei einer Anwältin hinterlegt werden. Sollten nach einer Aufforderung die Belästigungen andauern, ist es angebracht, einen vertraulichen Kontakt mit dem Personalrat oder einer Frauenbeauftragten aufzunehmen.

Es gibt verschiedene gesetzliche Bestimmungen, die Belästigung am Arbeitsplatz regeln

Von besonderer Bedeutung ist das Beschäftigtenschutzgesetz, das Maßnahmen gegen sexuelle Belästigungen vorsieht. Darüber hinaus können einige Formen der sexuellen Belästigung auch strafrechtlich verfolgt werden, sofern die Taten nicht länger als drei Monate zurückliegen. zu den relevanten Delikten gehören Beleidigungsdelikte, Körperverletzungsdelikte, exhibitionistische Handlungen, Nachstellung und Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung.

Zudem wurde im Rahmen der Reform des Sexualstrafrechts (10.11.2016) auch die sexuelle Belästigung unter Strafe gestellt. Demnach handelt strafbar, wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, etwa durch „Begrapschen“ (§184 i StGB).

Weitere Informationen zur Strafbarkeit des jeweiligen Delikts finden Sie unter www.arbeitsschutzgesetz.org.

So unterstützen sie die Geschädigte

Unterstützen Sie eine angegriffene Frau, indem Sie keine Entscheidungen über ihren Kopf hinweg treffen. Drängen Sie sie nicht, über die Tat und ihre Gefühle zu sprechen, sondern teilen Sie ihr stattdessen Ihre Bereitschaft zum Zuhören mit. Machen Sie ihr keine Vorwürfe und stellen Sie keine Fragen, die sie in eine Verteidigungsposition drängen. Vermitteln Sie ihr, dass die Verantwortung beim Täter liegt. Fragen Sie sie, welche Unterstützung sie von Ihnen benötigt (Informationen, Adressen besorgen, Begleitung usw.). Respektieren Sie immer ihre Entscheidungen, auch wenn Sie selbst eine andere Einschätzung haben. Wenn Sie merken, dass Ihre Gefühle und Kommentare das Geschehen übersteigen, können Sie sich an Frauennotrufe beraten lassen und männliche Angehörige können sich an spezifische Beratungseinrichtungen für Männer wenden.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz minimieren: die Rolle von Unternehmen

Eines der größten Probleme ist, dass sexuelle Belästigungen und Übergriffe am Arbeitsplatz häufig heruntergespielt werden. Meist werden Verhaltensweisen, die klar diskriminierend und unangebracht sind, entweder aus Gewohnheit toleriert oder dem Opfer wird vorgeworfen, falsch zu liegen und das Ganze zu ernst zu nehmen.

Nicht selten behaupten Personen, die andere sexuell belästigen, dass diese Belästigung eine falsche Beschuldigung ist. Sie beschuldigen denjenigen häufig, der die Belästigung erlebt hat, Mobbing oder üble Nachrede zu betreiben.

Es ist ein schwerer Schlag, wenn sich Beschäftigte schon in schwierigen Situationen befinden und dann auch noch keiner ihnen Glauben schenkt. Wenn sie am Arbeitsplatz sexuelle Belästigungen ertragen müssen, kann dies sowohl kurz- als auch langfristig negative Auswirkungen auf ihr Wohlbefinden haben.

Kurzfristige Folgen von sexuellen Übergriffen am Arbeitsplatz

  • Hilflosigkeit
  • Ekelgefühl
  • Schlaflosigkeit
  • Schuldgefühl
  • Ärger
  • Magenbeschwerden
  • Schamgefühl
  • Angstzustände

Auf längere Sicht können die Folgen einer sexuellen Belästigung gravierend sein

  • Konzentration beeinträchtigt
  • Angstzustände
  • Mangelndes Selbstbewusstsein
  • Private Interaktionsprobleme
  • Gefühl von Minderwertigkeit
  • Entwicklung von Depressionen
  • Arbeitsunfähigkeit

Fazit

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist ein sehr ernstes Thema und leider noch immer präsent. Es ist wichtig, die Zeichen einer Belästigung zu erkennen und angemessenen Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um weitere Konflikte zu vermeiden. Guter Arbeitgeber sollten klare Regeln und Richtlinien zu diesem Thema aufstellen und Arbeitnehmern die Möglichkeit geben, sich an eine Vertrauensperson oder eine andere offizielle Stelle zu wenden, um ihre Bedenken zu äußern. Es ist auch wichtig, zu wissen, dass Opfer sexueller Belästigung Rechte haben, um sich selbst zu schützen und zu erhalten Gerechtigkeit im Fall von Mobbing und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.

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