Fiat-Abgasskandal: Wohnmobile besonders betroffen

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Im Rahmen eines Verfahrens der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat das Landgericht Halle den Fiat-Chrysler-Mutterkonzern Stellantis Europe S.p.A. dazu verurteilt, 15 Prozent Schadensersatz zu zahlen. Dieses Urteil betrifft ein Wohnmobil von Dethleffs, das mit einem Fiat Ducato Multijet 2,3 der Abgasnorm Euro 6 ausgestattet ist. Es verdeutlicht die Bedeutung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs hinsichtlich unzulässiger Abschalteinrichtungen in Fahrzeugen. Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer empfiehlt Dieselfahrern, insbesondere Wohnmobil-Besitzern, eine kostenfreie anwaltliche Beratung im Online-Check.

Fiat-Ducato: Wohnmobile betroffen im Abgasskandal

Seit dem Sommer 2020 ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt im Fiat-Abgasskandal, bei dem vor allem Wohnmobile betroffen sind. Der Fiat Ducato wird von den meisten Wohnmobilherstellern als Basisfahrzeug verwendet. Laut Angaben der Staatsanwaltschaft waren im Jahr 2020 rund 200.000 Freizeitfahrzeuge betroffen. Dem Fiat-Diesel Multijet wird vorgeworfen, unzulässige Abschalteinrichtungen zu besitzen, durch die die gesetzlichen Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand eingehalten werden, jedoch nicht im normalen Straßenverkehr.

Neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Abgasskandal angewendet

In einem Verfahren vor dem Landgericht Halle wurde der Fiat-Chrysler-Mutterkonzern Stellantis Europe aufgrund von fahrlässigem Handeln im Diesel-Abgasskandal zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Das Gericht folgte dabei der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Der Schadensersatz wurde auf 15 Prozent des Netto-Kaufpreises des Wohnmobils festgesetzt. Obwohl das Gericht keine vorsätzliche oder sittenwidrige Handlung seitens Stellantis feststellte, wurde die Verwendung einer Timerfunktion als unzulässig erachtet.

Gerichtsurteil: Unzulässige Abschalteinrichtungen als fahrlässiges Handeln

Die Entscheidung des Landgerichts Halle reflektiert die Linie, die der Bundesgerichtshof und der Europäische Gerichtshof in Bezug auf den Abgasskandal verfolgen. Das Inverkehrbringen von Fahrzeugen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen wird als fahrlässiges Handeln betrachtet und die Verbraucher werden durch diese Entscheidungen gestärkt. Es ist bemerkenswert, dass ein deutsches Gericht einen italienischen Hersteller verurteilt hat, was auf die Relevanz des Falls hinweist.

BGH: Differenzschaden bei fahrlässigem Handeln im Wohnmobil-Abgasskandal

Im Abgasskandal bei Wohnmobilen hat sich erstmals der Bundesgerichtshof geäußert. Der BGH erkennt fahrlässiges Handeln als mögliche Ursache für einen Differenzschaden nach deutschem Sachrecht an. Eine entscheidende Frage ist, ob eine Abschalteinrichtung in den Wohnmobilen verbaut ist oder nicht. Der BGH betont, dass die Regeln zum Schadensersatz im Diesel-Abgasskandal auch auf Wohnmobile anwendbar sind. Vorsatz und Sittenwidrigkeit wurden in diesem Urteil nicht behandelt, könnten jedoch in anderen Verfahren eine Rolle spielen.

Juristische Entwicklungen stärken Verbraucheransprüche im Abgasskandal

Der Diesel-Abgasskandal hat für Verbraucher dank der neuesten rechtlichen Entwicklungen deutlich bessere Aussichten auf Schadensersatz geschaffen. Dies gilt auch für den Fall des Abgasskandals bei Fiat Chrysler. Um Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste zu vermeiden, empfiehlt es sich, rechtzeitig anwaltlichen Rat einzuholen und seine Ansprüche vor Gericht geltend zu machen. Eine Individualklage ist besonders erfolgversprechend, da die aktuelle Rechtsprechung gute Erfolgsaussichten bietet. Der kostenfreie Online-Check der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer steht den Verbrauchern zur Verfügung, um den richtigen Weg aus dem Dieselskandal zu finden.

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