Arbeitsraum im Grünen: Steuerliche Abzugsmöglichkeiten nutzen

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Die Grenzen zwischen Arbeits- und Wohnräumen verschwimmen weiter, da Arbeitnehmer ihre Büros vermehrt in Gartenhäuser und Bauwagen verlegen. Dies ermöglicht eine klare Trennung von Arbeit und Freizeit sowie die Aussicht auf potenzielle Steuervorteile, die diese neuartige Arbeitsweise noch attraktiver machen.

Homeoffice im Gartenhaus: Steuerliche Hinweise vom VLH

Die Zukunft der Arbeit nimmt kreative Formen an: Der Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) informiert, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nun die Gelegenheit haben, ihr Homeoffice in abgeschiedenen Gartenhäusern oder rustikalen Bauwagen einzurichten. Neben der Erweiterung des Arbeitsumfelds eröffnet sich die Möglichkeit, diverse Kosten von der Steuer abzusetzen.

Flexible Arbeitsorte: Mehr Freiheit für Arbeitnehmer

Es zeichnet sich ab, dass immer mehr Hersteller nun Gesamtlösungen für Bürohäuschen anbieten, die sowohl die Innenausstattung als auch Elektroinstallationen abdecken. Diese Option erweist sich besonders bei gut verdienenden Arbeitnehmern mit eigenem Grundstück und der Neigung, in zusätzliche Extras zu investieren, als äußerst attraktiv.

Mehr Netto vom Brutto: Steuerliche Vorteile für Beschäftigte

Im Zeitalter des vermehrten Homeoffice bietet sich für bestimmte Berufe wie IT-Experten oder Journalistinnen eine bemerkenswerte steuerliche Option. Die Nutzung eines Bauwagens oder Gartenhauses als Arbeitsplatz eröffnet neue Wege. Die anfallenden Raumkosten sind in vollem Umfang von der Steuer absetzbar, vorausgesetzt, dieser Raum bildet den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit. Sogar Lehrerinnen und Lehrer ohne festen Arbeitsplatz können ein Gartenhaus als Arbeitszimmer verwenden und bis zu 1.260 Euro (für 2023) steuerlich angeben.

Steuerrechtliche Neuerung: Klassisches Arbeitszimmer absetzen möglich

Steuervorteile für Homeoffice-Kosten: Wenn das private Zuhause als Arbeitszimmer dient, können Ausgaben für Miete, Strom und Heizung teilweise abgesetzt werden. Unabhängig davon lassen sich Aufwendungen für Arbeitsutensilien wie Schreibtisch, Stuhl und Beleuchtung gesondert von der Arbeitszimmerabsetzung steuerlich berücksichtigen.

Gartenhaus-Aufwendungen können steuerlich berücksichtigt werden

Durch die Nutzung eines Bauwagens oder Gartenhauses als Homeoffice können Kosten eindeutig zugewiesen werden, insbesondere wenn separate Strom- und Wasserzähler zur Verfügung stehen. Fortlaufende Aufwendungen wie Energie, Wasser und Reinigung sind bis zu 1.260 Euro oder komplett von der Einkommensteuer absetzbar, abhängig von einem bestehenden Arbeitsplatz beim Arbeitgeber. Falls der Hauszähler für Strom und Wasser genutzt wird, erfordert dies eine sorgfältige Berechnung.

Bei der steuerlichen Abschreibung von Gartenstrukturen sind verschiedene Zeiträume zu beachten. Ein mobiler Bauwagen kann über zwölf Jahre abgeschrieben werden, während ein fest im Boden verankertes Gartenhaus über 50 Jahre abgeschrieben wird. Falls es jedoch als Schuppen eingestuft wird, verkürzt sich die Abschreibungsdauer auf 16 Jahre.

Vorhaben und Richtlinien: Aufkommen von Neuerungen

Vor der Einrichtung eines Homeoffice im Gartenhaus empfiehlt sich die Prüfung von Genehmigungserfordernissen. Ab der Steuererklärung 2023 sind Arbeitszimmerkosten nur dann abzugsfähig, wenn das Arbeitszimmer den zentralen Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet. Alternativ können Arbeitnehmer die Homeoffice-Pauschale nutzen, die ab 2023 bei maximal 210 Arbeitstagen sechs Euro pro Tag beträgt.

Neue Horizonte eröffnen sich: Gartenhäuser und Bauwagen gewinnen als kreative Homeoffice-Alternativen an Beliebtheit und bringen steuerliche Vorteile mit sich. Zukünftige Anpassungen der Absetzungsmöglichkeiten, die 2023 in Kraft treten, werden diese Entwicklung weiter unterstützen.

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