Ehepartner & Co: Gleiches Rentenrecht für alle: Partnerschaftliche Absicherung gewährleistet

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Unabhängig von der Partnerschaftsform, ob Hetero-Ehe, gleichgeschlechtliche Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft, gelten in der gesetzlichen Rentenversicherung gleiche Rechte und Pflichten. Die kontinuierliche Umsetzung dieser Gleichstellung in den vergangenen Jahren bringt für alle Betroffenen wichtige Vorteile.

Partnerschaftlicher Fortschritt: Transformation von Lebenspartnerschaft zur Ehe

Bis 2017 erfolgte innerhalb der Rentenversicherung eine Differenzierung zwischen eingetragenen Lebenspartnerschaften und Hetero-Ehen. Die eingetragene Lebenspartnerschaft wurde 2001 für Lesben und Schwule eingeführt, erreichte jedoch erst 2005 vollständige Gleichstellung im Rentensystem. Die Einführung der „Ehe für alle“ im Jahr 2017 löste diese Unterscheidung auf.

Sorgfältige Hinterbliebenenabsicherung durch die Rentenversicherung

Die umfangreiche Broschüre „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“ bietet eine ausführliche Darstellung der vielfältigen Rentenleistungen für Hinterbliebene. Neben den allgemein bekannten Witwen-, Witwer- und Waisenrenten werden auch Erziehungsrenten und Rentenabfindungen eingehend erörtert. Die Broschüre informiert darüber hinaus über die Anrechnung von Einkommen und die Krankenversicherung im Rentenalter. Sie beleuchtet auch die Thematik der Rentenzahlungen ins Ausland und stellt das Rentensplitting als besondere Option zur Hinterbliebenenrente vor.

Link zur Broschüre.

Hilfe und Schutz in schwierigen Lebensmomenten verfügbar

In Zeiten des Verlustes eines Ehepartners oder eines Elternteils, begleitet von emotionaler Belastung und wirtschaftlicher Unsicherheit, bietet die gesetzliche Rentenversicherung wertvolle Unterstützung. Die Witwen-, Witwer- und Waisenrente dienen als Sicherheitsnetz für Angehörige. Geschiedene Partner, die ein minderjähriges Kind erziehen, können auf Erziehungsrente bauen. Bei erneuter Heirat oder Eingehung einer gleichgeschlechtlichen Ehe sollte beachtet werden, dass die Rente entfallen könnte, ggf. mit einer Rentenabfindung. Ehepaare haben die Option des Rentensplittings.

Universelle Inklusivität: Gleiche Rechte in allen Partnerschaften

Auch Menschen, die vor dem 1. Oktober 2017 eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind, haben das Recht auf die genannten Leistungen, sofern die entsprechenden Kriterien erfüllt sind. Die Erklärungen, die in der Broschüre zu finden sind, sind ebenso für diese eingetragenen Lebenspartner relevant.

Einheitliche Rentenregeln: Chancengleichheit für diverse Partnerschaften

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland verfolgt konsequent das Ziel, gleiche Rechte und Pflichten für alle Partnerschaftsformen im Rentensystem sicherzustellen. Diese Gleichstellung gewährleistet Hinterbliebenen eine umfassende Absicherung in schwierigen Zeiten. Die umfangreiche Broschüre „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“ beleuchtet eingehend die verschiedenen Rentenleistungen und gibt Betroffenen klare Orientierung zur Beantragung ihrer Rentenansprüche. Insgesamt schafft die gesetzliche Rentenversicherung eine gerechte Grundlage für die Zukunftsplanung von Hinterbliebenen – ungeachtet ihrer Partnerschaftsart.

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