Erbschaftssteuer 2023: Definition, Änderungen und warum sie so hoch ist

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Erbschaftssteuer 2023: Definition, Änderungen und warum sie so hoch ist

Wenn der Erblasser sein Vermögen an den Erben überträgt, profitiert nicht nur der Erbe davon. Der Staat erhebt auch eine Erbschaftssteuer, um einen Teil des übertragenen Vermögens einzunehmen. Im Jahr 2023 steigen die Einnahmen des Staates durch die Erbschaftssteuer erneut an, was das Erben von Immobilien nun teurer macht.
Insbesondere Immobilien gelten oft als beträchtlicher Teil des vererbten Vermögens. Die Erbschaftssteuer, die auf solche Vermögenswerte erhoben wird, kann je nach dem Wert der Immobilien erheblich sein und stellt eine finanzielle Belastung für die Erben dar. Dies kann dazu führen, dass Erben gezwungen sind, einen Teil des geerbten Vermögens zu verkaufen, um die Steuerlast zu decken, was wiederum die finanzielle Planung und den langfristigen Besitz von Immobilien beeinflusst.
Erblasser und ihre Berater müssen nun noch sorgfältiger darüber nachdenken, wie sie ihr Vermögen übertragen und welche steuerlichen Implikationen dies für ihre Erben haben wird. Strategien zur Minimierung der Steuerlast sind erforderlich, um sicherzustellen, dass so viel wie möglich des Vermögens intakt bleibt und nicht an den Staat abgeführt werden muss.
Die Erbschaftssteuer 2023: DefinitionÄnderungen der Erbschaftssteuer in 2023So hoch ist die Erbschaftssteuer 2023 für Immobilien

Die Erbschaftssteuer 2023: Definition

Die Erbschaftssteuer 2023 wird wie immer vom Nachlass eines Verstorbenen erhoben. Das heißt, dass Person A beispielsweise eine Immobilie an ein Kind vererbt. Das Kind muss bei Überschreiten der geltenden Freibeträge Steuern auf das Erbe zahlen.

Maßgeblich für die Höhe der Freibeträge ist der Wert des Erbes sowie der Verwandtschaftsgrad:

  • Ehegatten/Lebenspartner: 500.000 Euro
  • Kinder: 400.000 Euro
  • Enkelkinder: 200.000 Euro
  • Eltern/Großeltern: 100.000 Euro
  • Geschwister, Nichten/Neffen: 20.000 Euro
  • Weitere Personen: 20.000 Euro

Die Erbschaftssteuer wird durch die Schenkungssteuer ergänzt, die auf eben diese Freibeträge setzt. Sie wurde verabschiedet, damit die Erbschaftssteuer nicht durch eine Schenkung umgangen werden kann. Eine Schenkung wird jedoch bereits zu Lebzeiten vorgenommen und benötigt einen Zeitraum von zehn Jahren, um endgültig rechtskräftig zu werden.

Änderungen der Erbschaftssteuer in 2023

In 2022 wurden Änderungen der Erbschaftssteuer vorgenommen, die ab 2023 gelten sollten und auch in 2024 Bestand haben. Die Erbschafts- und Schenkungssteuern liegen mitunter zwischen 30 und 40 Prozent höher als zuvor, was an den veränderten Bewertungsregelungen liegt. Sie können eine höhere Steuerstufe bewirken, sodass eine Vervielfachung der Steuer möglich ist.

Nachzulesen ist dies in der Anlage 25 zum Bewertungsgesetz von Immobilien, hier geht es um sogenannte Wertzahlen. Ein- und Zweifamilienhäuser werden normalerweise nah dem Vergleichswertverfahren bewertet, bei dem andere Verkaufsfälle hinzugezogen werden.

Liegen diese nicht vor, wird das Sachwertverfahren angewendet. Die Wertzahlen, die für die Berechnung herangezogen werden, wurden für die Erbschaftssteuer 2023 von bisher 1,0 auf bis zu 1,4 angehoben.

Video: Erbschaftsteuer verfassungswidrig? Entscheidung ist 2023 geplant!


So hoch ist die Erbschaftssteuer 2023 für Immobilien
Angenommen, ein Einfamilienhaus mit einem festgestellten vorläufigen Sachwert von 1,1 Mio. Euro wird vererbt.
Das zugehörige Grundstück ist 600 m² groß, der Bodenrichtwert liegt bei 1.000 Euro.
Nach Ausschöpfen der Freibeträge fällt eine Steuerbelastung von 83.600 Euro an. Kommt ein höherer Steuersatz zur Anwendung, kann die Belastung für die Erben noch einmal deutlich höher ausfallen.
Werden die oben genannten Freibeträge in voller Höhe anrechenbar, reduziert sich die Steuerlast entsprechend.
Der Immobilienbesitzer hat die Möglichkeit, gegenüber dem Finanzamt Einspruch zu erheben. Dies gilt auch dann, wenn das typisierte Verfahren angewendet wurde.
Allerdings muss ein Nachweis in Form eines Gutachtens erbracht werden, der belegt, dass der Sachwert des Grundstücks nebst Immobilie geringer ist, als angenommen wurde.
Wer nun der Meinung ist, es sei möglich, die Erbschaftssteuer zu umgehen, sollte neben der Ausschöpfung der Freibeträge eventuell eine Schenkung zu Lebzeiten in Betracht ziehen.
Auch eine Teilung der Immobilie zum Beispiel in Grundstück und Gebäude und eine anschließende Aufteilung auf zwei neue Eigentümer ist eine Möglichkeit, um unterhalb der Freibetragsgrenzen zu bleiben.

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