Erbschaftssteuer 2023: Definition, Änderungen und warum sie so hoch ist
Die Erbschaftssteuer 2023: Definition
Die Erbschaftssteuer 2023 wird wie immer vom Nachlass eines Verstorbenen erhoben. Das heißt, dass Person A beispielsweise eine Immobilie an ein Kind vererbt. Das Kind muss bei Überschreiten der geltenden Freibeträge Steuern auf das Erbe zahlen.
Maßgeblich für die Höhe der Freibeträge ist der Wert des Erbes sowie der Verwandtschaftsgrad:
- Ehegatten/Lebenspartner: 500.000 Euro
- Kinder: 400.000 Euro
- Enkelkinder: 200.000 Euro
- Eltern/Großeltern: 100.000 Euro
- Geschwister, Nichten/Neffen: 20.000 Euro
- Weitere Personen: 20.000 Euro
Die Erbschaftssteuer wird durch die Schenkungssteuer ergänzt, die auf eben diese Freibeträge setzt. Sie wurde verabschiedet, damit die Erbschaftssteuer nicht durch eine Schenkung umgangen werden kann. Eine Schenkung wird jedoch bereits zu Lebzeiten vorgenommen und benötigt einen Zeitraum von zehn Jahren, um endgültig rechtskräftig zu werden.
Änderungen der Erbschaftssteuer in 2023
In 2022 wurden Änderungen der Erbschaftssteuer vorgenommen, die ab 2023 gelten sollten und auch in 2024 Bestand haben. Die Erbschafts- und Schenkungssteuern liegen mitunter zwischen 30 und 40 Prozent höher als zuvor, was an den veränderten Bewertungsregelungen liegt. Sie können eine höhere Steuerstufe bewirken, sodass eine Vervielfachung der Steuer möglich ist.
Nachzulesen ist dies in der Anlage 25 zum Bewertungsgesetz von Immobilien, hier geht es um sogenannte Wertzahlen. Ein- und Zweifamilienhäuser werden normalerweise nah dem Vergleichswertverfahren bewertet, bei dem andere Verkaufsfälle hinzugezogen werden.
Liegen diese nicht vor, wird das Sachwertverfahren angewendet. Die Wertzahlen, die für die Berechnung herangezogen werden, wurden für die Erbschaftssteuer 2023 von bisher 1,0 auf bis zu 1,4 angehoben.
Video: Erbschaftsteuer verfassungswidrig? Entscheidung ist 2023 geplant!