Tierschutzgesetz-Entwurf enttäuscht: Versprechen bleiben unerfüllt

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Der Deutsche Tierschutzbund hat den Referentenentwurf für ein neues Tierschutzgesetz kritisiert, da die im Koalitionsvertrag vereinbarten Versprechen größtenteils nicht eingehalten wurden. Der Verband bemängelt, dass der Entwurf keine Einigung innerhalb der Bundesregierung erzielt hat und der Tierschutz nur für wenige Bereiche vorgesehen ist. Zudem wird bemängelt, dass selbst in diesen Bereichen der Tierschutz ungenügend ist.

Tierschutzgesetz: Lücken bleiben bestehen – Enttäuschung beim Tierschutzbund

Der Deutsche Tierschutzbund äußerte sich enttäuscht über den Referentenentwurf für ein neues Tierschutzgesetz, da die im Koalitionsvertrag vereinbarten Verbesserungen größtenteils nicht umgesetzt wurden. Der Verband kritisiert, dass der Entwurf nur wenige Bereiche des Tierschutzes abdeckt und selbst dort unzureichend ist. Es besteht die Notwendigkeit einer dringenden Überarbeitung des Entwurfs, um den im Koalitionsvertrag versprochenen Verbesserungen gerecht zu werden und dem Staatsziel Tierschutz zu entsprechen.

Tierschutz-Forderungen im Gesetzentwurf nicht berücksichtigt

Der Gesetzentwurf zum Tierschutz vernachlässigt zahlreiche wichtige Forderungen. Eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen, ein Sachkundenachweis vor der Anschaffung von Heimtieren und ein Verbot von Lebendtiertransporten außerhalb Europas sind nicht enthalten. Auch das versprochene Verbot der tierschutzwidrigen Anbindehaltung von Rindern wird nicht umgesetzt. Die saisonale Anbindehaltung bleibt weiterhin erlaubt. Zudem gibt es nur minimale Fortschritte für Tiere in Tierversuchen.

Im vorliegenden Gesetzentwurf für ein neues Tierschutzgesetz werden grundlegende Mängel im Bereich der Plausibilitätskontrolle bei der Genehmigung von Tierversuchen nicht behoben. Außerdem bleiben im bisherigen Tierschutzgesetz Lücken bestehen, die schmerzhafte Amputationen bei Tieren erlauben. Des Weiteren werden das Schwanzkupieren bei Schweinen, das Schnabelkürzen bei Legehennen und Puten sowie die betäubungslose Kastration von Lämmern und Zicklein im Entwurf nicht verboten. Jagdlich geführte Hunde sollen weiterhin vom Kupierverbot ausgenommen sein. Zusätzlich wird die Videoüberwachung in Schlachthöfen nicht für kleine Betriebe vorgeschrieben, obwohl hier erfahrungsgemäß die meisten Missstände auftreten.

Mängel im Gesetzentwurf: Kennzeichnung von Hunden und Katzen optional

Im vorliegenden Gesetzentwurf werden bestimmte Punkte nicht direkt geregelt, sondern stattdessen in Verordnungsermächtigungen überführt. Das bedeutet, dass für Hunde und Katzen eine Kennzeichnung und Registrierung nicht als verpflichtend festgelegt werden, sondern lediglich als Möglichkeit angeboten werden. Der Deutsche Tierschutzbund zeigt sich zwar erfreut über die verpflichtenden Vorgaben für den nationalen Onlinehandel mit Tieren, bemängelt jedoch, dass diese noch nicht ausreichend ausgestaltet sind.

Der Gesetzentwurf sieht vor, den Onlinehandel mit Tieren nicht direkt im Tierschutzgesetz einzuschränken, sondern dies mittels einer Verordnungsermächtigung zu regeln. Dieser Ansatz stößt jedoch auf Kritik, da dadurch wichtige Regelungen auf später verschoben werden und von einer zukünftigen Bundesregierung wieder rückgängig gemacht werden könnten. Positiv zu bewerten ist hingegen die Erweiterung und Konkretisierung des „Qualzuchtparagraphen“ sowie das Vorhaben, bestimmte Wildtiere nicht mehr in Zirkussen zur Schau zu stellen.

Entwurf für neues Tierschutzgesetz weist viele Lücken und Mängel auf

Der Referentenentwurf für ein neues Tierschutzgesetz weist zahlreiche Lücken und ungenügende Regelungen auf, was zu berechtigter Enttäuschung und Kritik beim Deutschen Tierschutzbund führt. Besonders beunruhigend ist die mangelnde Berücksichtigung wichtiger Tierschutz-Forderungen sowie das Vorhandensein grundlegender Mängel im bisherigen Gesetz. Eine dringende Überarbeitung des Entwurfs ist erforderlich, um die im Koalitionsvertrag versprochenen Verbesserungen im Tierschutz umzusetzen und dem Staatsziel Tierschutz gerecht zu werden.

Es wird bemängelt, dass im Entwurf für ein neues Tierschutzgesetz statt klarer gesetzlicher Vorgaben Ermächtigungsgrundlagen verwendet werden. Obwohl es einige positive Aspekte gibt, wie die Erweiterung des „Qualzuchtparagraphen“ und das Verbot der Zurschaustellung bestimmter Wildtiere in Zirkussen, erfüllt der Entwurf insgesamt nicht die Erwartungen. Eine dringende Überarbeitung ist erforderlich, um die im Koalitionsvertrag versprochenen Verbesserungen im Tierschutz umzusetzen und das Staatsziel Tierschutz zu erfüllen.

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