Selbstständige können nun aufatmen, da die neue Gesetzesänderung ihnen vor drohenden finanziellen Belastungen durch hohe Nachzahlungsforderungen der Krankenkassen schützt, wenn sie ihre Einkommensnachweise nicht rechtzeitig einreichen.
Selbstständige bekommen mehr Zeit für Einkommensnachweise in Krankenversicherung
Gemäß der bisherigen Regelung müssen Selbstständige innerhalb von drei Jahren ihre Einkommensnachweise vorlegen. Die Krankenkassen berechnen auf Basis dieser Nachweise den Beitrag, den die Versicherten zu zahlen haben. Kommt es zu einer verspäteten Einreichung der Unterlagen, wird unabhängig von nachträglich vorgelegten Steuerbescheiden der Höchstbeitrag berechnet. Dies kann zu erheblichen Nachzahlungsforderungen von mehr als 8.000 Euro pro Jahr führen und stellt vor allem für Selbstständige mit geringem Einkommen eine große Belastung dar.
Die Forderung der Verbraucherschützer nach einer Überprüfung der Regelung zur Einkommensnachweisfrist für selbstständige Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung war erfolgreich. Im Oktober beschloss der Gesundheitsausschuss im Bundestag eine Änderung des entsprechenden Paragraphen im Sozialgesetzbuch. Diese Änderung wird es den Krankenkassen nicht mehr erlauben, den Höchstbeitrag bei verspäteter Einreichung der Unterlagen ohne Berücksichtigung nachträglich vorgelegter Steuerbescheide zu berechnen. Die Zustimmung des Bundesrates steht jedoch noch aus und wird voraussichtlich am 24. November 2023 erfolgen.
Mit der neuen Regelung wird der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige, die ihre Einkommensnachweise verspätet einreichen, nicht mehr automatisch berechnet.
- Selbstständige müssen den Höchstbeitrag nicht zahlen, solange das Finanzamt keinen Steuerbescheid vorlegt. Damit werden nachträglich eingereichte Einkommensnachweise berücksichtigt und eine gerechtere Beitragsberechnung ermöglicht
- Im Rahmen der Informationspflicht müssen die Krankenkassen die Versicherten über die Berechnung ihrer Beiträge aufklären. Innerhalb von zwölf Monaten können die Versicherten eine Neufestsetzung ihres monatlichen Kassenbeitrags beantragen, um ihn an ihr tatsächliches Einkommen anzupassen
- Krankenversicherungen müssen nachträglich vorgelegte Einkommensnachweise von Selbstständigen akzeptieren und den Beitrag dementsprechend anpassen
Verbraucherschützer begrüßen die geplanten Änderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung, da sie nicht nur für aktuelle Fälle, sondern auch rückwirkend für die Jahre 2018 und 2019 gelten sollen. Selbstständige haben dadurch die Möglichkeit, eine Neuberechnung ihrer Beiträge vorzunehmen und zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Die geplante Gesetzesänderung stellt eine wichtige Entwicklung für Selbstständige dar, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Durch diese Änderung wird verhindert, dass ihnen hohe Nachzahlungen drohen, und es wird eine gerechtere Berechnung der Beiträge ermöglicht. Selbstständige können nun auf eine transparentere Beitragsregelung hoffen, die ihnen finanzielle Sicherheit bietet und einen angemessenen Krankenversicherungsschutz gewährleistet.