Der Beginn des Wintersemesters an deutschen Hochschulen am 1. Oktober ist ein guter Zeitpunkt für Studenten, um ihren Versicherungsschutz zu überprüfen. Es ist wichtig zu klären, ob sie in der Privathaftpflicht- und Krankenversicherung „familienversichert“ sind oder ob sie sich eigenständig versichern müssen. Die Möglichkeit einer Mitversicherung über die Eltern variiert je nach Versicherungssparte und hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Versicherungsbedingungen: Familienversicherung für Kinder
Um herauszufinden, ob Kinder „familienversichert“ sind, sollte man die Versicherungsbedingungen der Privathaftpflichtversicherung konsultieren. Hier wird geklärt, ob Zeiten der Erstausbildung wie Schule, Berufsausbildung und Studium versichert sind. Darüber hinaus wird ermittelt, ob Versicherungsschutz besteht, wenn während des Studiums oder der Ausbildung eine Aushilfstätigkeit oder geringfügige Beschäftigung ausgeübt wird. Des Weiteren wird geprüft, ob das Kind im Haushalt der Eltern behördlich gemeldet sein muss. Auch die Altersgrenzen im Versicherungsvertrag werden überprüft. Schließlich wird festgestellt, ob Versicherungsschutz besteht, solange keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, beispielsweise für die Wartezeit vor Ausbildungsbeginn, während des Bundesfreiwilligendienstes oder des Freiwilligen Wehrdienstes.
Bei der privaten Haftpflichtversicherung gibt es eine Unterscheidung zwischen der Erst- und Zweitausbildung. Studenten bleiben über ihre Eltern mitversichert, solange sie nicht verheiratet sind und sich noch im Studium oder einem unmittelbar anschließenden Masterstudiengang befinden. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie zum Beispiel die Referendariatszeit oder Fortbildungsmaßnahmen. Wenn Studenten nach dem Erststudium eine weitere Ausbildung beginnen oder den Master nicht direkt an den Bachelor anschließen, müssen sie in der Regel eine eigene private Haftpflichtversicherung abschließen. Daher ist es wichtig, dass sich Studenten bereits im Voraus informieren oder sich neutral und unabhängig beraten lassen.
Beitragsfreie Familienversicherung für Studenten bis 25
In Deutschland sind Studenten dazu verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Es gibt jedoch eine Ausnahme für Studenten, die Kinder von Mitgliedern der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind. Diese können bis zum 25. Geburtstag über die Krankenkasse der Eltern familienversichert bleiben. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass sie kein eigenes Einkommen haben dürfen oder ihr Einkommen nicht höher als 485 Euro monatlich ist. „Mini-Jobber“ dürfen nicht mehr als 520 Euro im Monat verdienen, um familienversichert zu bleiben.
Sobald Studenten das 25. Lebensjahr vollendet haben und weiterhin studieren, sind sie in der (gesetzlichen) Krankenversicherung der Studenten (KVdS) pflichtversichert. Während dieser Zeit zahlen sie einen vergünstigten Beitrag bis zum 30. Lebensjahr. Nach Vollendung des 30. Lebensjahres haben sie die Möglichkeit, sich freiwillig in der GKV zu einem höheren Beitrag weiterzuversichern.
Wechsel in die private Krankenversicherung für Studenten möglich
Wenn Studenten ihr Studium beginnen, haben sie die Möglichkeit, sich von der gesetzlichen Krankenversicherung der Studenten (KVdS) befreien zu lassen und stattdessen in eine private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Dies kann vorteilhaft sein, wenn die PKV als private Restkostenversicherung aufgrund des Beihilfeanspruchs der Eltern möglich ist und das Studium vor dem 25. Geburtstag abgeschlossen wird. In solchen Fällen ist die PKV oft günstiger als die KVdS. Studenten müssen innerhalb der ersten drei Monate nach der Immatrikulation einen Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht stellen, um von der GKV in die PKV wechseln zu können. Eine Rückkehr in die GKV während des Studiums ist nicht mehr möglich.
Sobald Studenten das 25. Lebensjahr vollendet haben, erlischt in der Regel auch ihr Anspruch auf Beihilfe. Danach müssen sie eine private Krankheitskostenvollversicherung abschließen und werden mit deutlich höheren Prämien konfrontiert. Wenn der Wechsel innerhalb von sechs Monaten nach dem Wegfall der Beihilfeberechtigung beantragt wird, entfällt eine Risikoprüfung oder Wartezeit.
Bedingungen der Privathaftpflicht- und Krankenversicherung beachten
Die Überprüfung des Versicherungsschutzes ist für Studenten von großer Bedeutung. Insbesondere die Bedingungen der Privathaftpflicht- und Krankenversicherung sollten genau betrachtet werden, um festzustellen, ob Studenten familienversichert sind. Bei Fragen und Unsicherheiten ist es empfehlenswert, sich professionell beraten zu lassen, beispielsweise als Mitglied beim Bundes der Versicherten. Die Entscheidung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung sollte sorgfältig bedacht werden und individuell auf die persönlichen Bedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten abgestimmt sein.