Die Schufa, die größte Auskunftei in Deutschland, hat beschlossen, die Speicherfrist für Einträge nach einer Privatinsolvenz von drei Jahren auf sechs Monate zu verkürzen. Rund 250.000 Verbraucher profitieren von dieser Maßnahme, da sich ihre Bonität dadurch verbessert. Eine gute Bonität ist unter anderem wichtig, um Mietverträge abzuschließen. Diese Änderung ermöglicht es den Verbrauchern, schneller wieder Zugang zu Krediten und Wohnungen zu erhalten.
Verbraucherinsolvenz ermöglicht Schuldenbefreiung trotz Zahlungsunfähigkeit
Im Rahmen einer Verbraucherinsolvenz haben Privatpersonen die Möglichkeit, sich von ihren Schulden zu befreien, selbst wenn sie nicht in der Lage sind, den vollen Betrag zurückzuzahlen. Die Restschuldbefreiung, die am Ende des Verfahrens steht, wird für sechs Monate auf der offiziellen Website www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht. Auskunfteien wie die Schufa haben bisher diese Informationen für einen Zeitraum von drei Jahren gespeichert. Aufgrund eines neuen Datenschutzrechts in der Europäischen Union wird jedoch vor Gericht darüber gestritten, ob diese Speicherung noch zulässig ist.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die langfristige Speicherung der Restschuldbefreiung kritisiert und betont, dass dies die Teilnahme der Betroffenen am Wirtschaftsleben erschwert. Das Urteil des EuGH wird bald erwartet und könnte zu einer Änderung der aktuellen Praxis führen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Musterfall aus Schleswig-Holstein vorläufig ein Verfahren ausgesetzt. Ein Kläger, der nach einer gescheiterten Selbstständigkeit ein Insolvenzverfahren durchlaufen hatte, verlangt die Löschung seiner Informationen bei der Schufa. Diese Einträge hindern ihn daran, Kredite aufzunehmen, eine neue Wohnung zu mieten oder ein Bankkonto zu eröffnen.
Aktuell befinden sich beim BGH eine große Anzahl ähnlicher Verfahren in Bearbeitung. Der Vorsitzende Richter Stephan Seiters betont, dass aufgrund der Bedenken des EuGH-Generalanwalts der Senat beschlossen hat, zunächst das Urteil aus Luxemburg abzuwarten, bevor eine eigene Entscheidung getroffen wird.
Die Schufa hat angekündigt, dass sie alle Einträge zur Restschuldbefreiung, die länger als sechs Monate am Stichtag 28. März 2023 gespeichert sind, sowie alle damit verbundenen Schulden rückwirkend zu diesem Datum löschen wird. Die Verbraucher müssen sich nicht darum kümmern, da dies automatisch geschieht. Die technische Umsetzung dieser Maßnahme wird voraussichtlich etwa vier Wochen dauern.
Die Verkürzung der Speicherfrist von Einträgen nach einer Privatinsolvenz bei der Schufa führt zu einer verbesserten Bonität der Verbraucher. Dadurch eröffnen sich für sie bessere Möglichkeiten, Kredite aufzunehmen und Wohnungen zu mieten. Die automatische Löschung dieser Einträge ermöglicht den Betroffenen einen Neuanfang nach einer schwierigen finanziellen Situation. Es bleibt abzuwarten, wie das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ausfallen wird und ob dadurch weitere Anpassungen im Datenschutzrecht notwendig werden.