Wer als Rentner einen Minijob annimmt, kann seine Rente aufstocken und gleichzeitig von den Leistungen der Rentenversicherung profitieren. Um jedoch in den Genuss aller Vorteile zu kommen, sollten bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Rentenversicherung im Minijob: Beiträge und Leistungen
Die Rentenversicherung für Minijobber erfolgt durch Beiträge des Arbeitgebers. Darüber hinaus haben Minijobber die Option, einen eigenen Beitrag zu zahlen, um ihren Rentenanspruch zu verbessern. Dadurch sind sie nicht nur in der Lage, eine regelmäßige Rente zu erhalten, sondern können auch von Leistungen wie der Erwerbsminderungsrente und den Rehabilitationsleistungen profitieren.
Minijobs für Rentner bis Ende 2016 versicherungsfrei
Vor dem 1. Januar 2017 waren Minijobs für Altersvollrentner üblicherweise versicherungsfrei. Mit dem Inkrafttreten des Flexirentengesetzes änderte sich dies jedoch. Arbeitgeber waren weiterhin verpflichtet, einen pauschalen Beitrag zur Rentenversicherung zu zahlen, während der Rentner keinen Anspruch auf Rentenleistungen hatte.
Rentner haben Recht auf eigenständige Rentenversicherung
Seit 2017 haben Rentnerinnen und Rentner das Recht, unabhängig von ihrem Alter Beiträge in die Rentenversicherung einzuzahlen. Um dies zu tun, müssen sie lediglich eine schriftliche Erklärung an ihren Arbeitgeber abgeben. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Minijobber, die in der Vergangenheit bewusst auf eigene Beiträge verzichtet haben, von dieser Regelung ausgenommen sind.
Minijob erhöht Rente um rund 5 Euro
Rentner haben die Möglichkeit, durch eigene Beitragszahlungen ihre Rente zu erhöhen. Ein Jahr Minijob führt zu einer monatlichen Rentenerhöhung von ca. 5 Euro. Die entsprechenden Rentenansprüche werden zum 1. Juli jeden Jahres gutgeschrieben.
Zusätzlicher Eigenbeitrag bei Minijobs üblich
Für Minijobber mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von 520 Euro fällt ein Eigenbeitrag von 18,72 Euro an. Dieser Eigenbeitrag entspricht 3,6 Prozent des Entgelts und wird zusätzlich zum pauschalen Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers von 15 Prozent gezahlt.
Nach einem Jahr Minijob steigt die monatliche Rente um etwa fünf Euro. Obwohl dieser Betrag nicht besonders hoch ist, ist es dennoch ratsam, eigene Beiträge zu leisten, um sich für den Fall einer Rehabilitation oder Erwerbsminderung abzusichern.
Minijob zählt für Wartezeit in Rente
Die Zeit, die man in einem versicherungspflichtigen Minijob gearbeitet hat, wird sowohl bei der Wartezeit für Altersrenten als auch bei Erwerbsminderungsrenten und der Grundrente angerechnet.
Minijobber, die von der Rentenversicherungspflicht befreit sind, erhalten weiterhin Wartezeitmonate, jedoch maximal ein Drittel der Arbeitsmonate, je nach Verdiensthöhe.
Eigenbeitrag bei Minijob ermöglicht Erwerbsminderungsrente
Wenn Minijobber ihren eigenen Beitrag zur Rentenversicherung leisten, haben sie Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, vorausgesetzt sie waren mindestens fünf Jahre lang versichert und haben in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt. Dies schließt Beiträge aus einem Minijob mit ein.
Minijobber: Anspruch auf Riester und betriebliche Altersvorsorge
Durch die Zahlung eines Eigenbeitrags haben Minijobber die Möglichkeit, von staatlicher Förderung in Form einer Riester-Rente zu profitieren. Diese Förderung gilt sowohl für den Minijobber selbst als auch für dessen Ehepartner. Darüber hinaus haben Minijobber die Möglichkeit, eine Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersvorsorge in Anspruch zu nehmen. Diese Maßnahmen ermöglichen es ihnen, ihre Altersvorsorge weiter auszubauen und sich eine zusätzliche finanzielle Absicherung für den Ruhestand zu schaffen.
Folgen der Befreiung vom Eigenbeitrag für Minijobber
Bevor sich Minijobber von der Zahlung des Eigenbeitrags befreien lassen, sollten sie sich eingehend über die möglichen Folgen für ihre soziale Absicherung informieren.
Der Verzicht auf die Versicherungspflicht bei Minijobs hat Konsequenzen: Im Krankheitsfall entfällt der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente und Minijobber erhalten keine Förderung mehr für ihre Riester-Rente. Auch der Anspruch auf Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersvorsorge geht verloren.
Verdienstgrenze 400 Euro
Für Minijobber, die bereits vor 2013 einen Minijob hatten, besteht weiterhin die Möglichkeit, versicherungsfrei zu bleiben, solange ihr monatlicher Verdienst nicht mehr als 400 Euro beträgt. Während sie keine eigenen Beiträge zur Rentenversicherung leisten müssen, haben sie auch keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung.
Sobald das monatliche Einkommen eines Minijobbers die Grenze von 400 Euro überschreitet, wird der bisher versicherungsfreie Minijob automatisch in einen versicherungspflichtigen Job umgewandelt. Das bedeutet, dass der Minijobber nun Beiträge zur Rentenversicherung zahlen muss. Auch Minijobber in Privathaushalten haben die Möglichkeit, Rentenansprüche zu erwerben, müssen jedoch etwas höhere Eigenbeiträge leisten.
Midijobs: Beitragszahlung durch Arbeitgeber bei 520-2.000 Euro
Wenn das monatliche Einkommen zwischen 520 Euro und 2.000 Euro liegt, handelt es sich um einen Midijob im Übergangsbereich. In diesem Fall sind die Beschäftigungsverhältnisse sozialversicherungspflichtig und der Arbeitgeber trägt die Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Die Beiträge zur Rentenversicherung variieren je nach Höhe des Einkommens.
Der Minijob bietet Rentnern die Möglichkeit, ihre Rente aufzubessern. Durch eigene Beiträge zur Rentenversicherung können sie ihre monatliche Rente um rund 5 Euro pro Jahr erhöhen. Darüber hinaus haben Minijobber Anspruch auf Leistungen wie die Erwerbsminderungsrente und Rehabilitationsleistungen. Zudem erfüllen sie die Voraussetzungen für eine Riester-Rente und eine betriebliche Altersvorsorge.
Bevor Rentner eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht in Betracht ziehen, sollten sie die Auswirkungen auf ihre soziale Absicherung sorgfältig prüfen. Trotzdem kann ein Minijob eine attraktive Option sein, um die Rente aufzustocken und sich für den Fall einer Rehabilitation oder Erwerbsminderung abzusichern.