Durch ein wegweisendes Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg wird erneut bestätigt, dass Spieler ihre Verluste aus Online-Glücksspielen zurückfordern können, wenn der Anbieter nicht über die erforderliche Lizenz verfügt. Dieses Urteil stellt einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zur Rechtssicherheit für Online-Sportwetten dar und gibt den Spielern eine starke rechtliche Grundlage. Rechtsanwalt Istvan Cocron von CLLB Rechtsanwälte unterstreicht, dass Spieler gute Chancen haben, ihre Verluste zurückzugewinnen, wenn der Anbieter gegen das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland verstößt.
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Oberlandesgericht bestätigt Rückforderungsanspruch bei illegalen Online-Glücksspielen
Die aktuelle Gesetzeslage in Deutschland verbietet Online-Glücksspiele ohne entsprechende Lizenz. Spieler haben daher das Recht, ihre Verluste zurückzufordern, wenn der Anbieter gegen dieses Verbot verstößt.
Rückzahlung von 407.000 Euro Verlusten in Online-Sportwetten erwirkt
In einem erfolgreichen Fall haben CLLB Rechtsanwälte eine Klage auf Rückzahlung von Verlusten in Höhe von 407.000 Euro für einen Mandanten eingereicht. Der Mandant hatte zwischen 2014 und 2022 an Online-Sportwetten teilgenommen. Die beklagte Anbieterin der Sportwetten hatte eine Lizenz aus Malta, durfte jedoch keine Online-Sportwetten in Deutschland anbieten, insbesondere in Niedersachsen. Das Gericht stellte fest, dass dieser Verstoß gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag zu einer vollständigen Rückzahlung der Verluste führen muss.
Gericht entscheidet: Verbotene Online-Glücksspiele müssen rückerstattet werden
Das Oberlandesgericht Oldenburg und das Landgericht Oldenburg haben die Klage des Klägers erfolgreich abgewiesen und den Beklagten zur vollständigen Rückzahlung der Verluste verurteilt. Das OLG hat die Entscheidung des Landgerichts bestätigt und festgestellt, dass die abgeschlossenen Spielverträge nichtig sind, da der Beklagte gegen das Verbot von Online-Glücksspielen verstoßen hat. Das Gericht betonte, dass das Verbot dem Schutz der Spieler und Jugendlichen, der Suchtprävention und der Bekämpfung von Spielsucht dient.
Keine Beeinträchtigung des Rückzahlungsanspruchs bei illegalen Online-Sportwetten
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat festgestellt, dass die Teilnahme des Spielers an illegalen Online-Sportwetten den Rückzahlungsanspruch nicht beeinträchtigt. Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass der Spieler von dem Verbot wusste oder es leichtfertig ignoriert hat. Die Beklagte konnte keine gegenteiligen Beweise vorlegen, die darauf hindeuten, dass der Spieler über die Illegalität des Angebots informiert war. Das Gericht betonte, dass es dem Kläger nicht zumutbar ist, das Angebot als illegal anzusehen, wenn die Beklagte selbst behauptet, dass es legal ist.
Verbot von Online-Glücksspielen mit EU-Recht vereinbar
Die Beklagte stellte den Antrag, das Verfahren bis zur Entscheidung des EuGH in einem ähnlichen Rechtsstreit auszusetzen. Das Oberlandesgericht Oldenburg lehnte diesen Antrag jedoch ab und betonte, dass bereits festgestellt wurde, dass das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland mit dem EU-Recht vereinbar ist. Selbst wenn die Beklagte der Ansicht ist, dass das Verbot gegen Unionsrecht verstößt, hätte sie zumindest eine Genehmigung in Deutschland beantragen müssen. Dies hat sie jedoch nicht getan, so das OLG Oldenburg.
Oberlandesgericht Oldenburg: Spieler können Verluste zurückfordern
Das Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg bestätigt, dass Spieler, deren Verluste aus Online-Glücksspielen resultieren, in der Lage sind, diese Verluste zurückzufordern, sofern der Anbieter nicht über die erforderliche Lizenz verfügt. Dieses Urteil trägt zur Schaffung von Rechtssicherheit im Bereich der Online-Sportwetten bei und unterstützt die Maßnahmen zur Prävention von Sucht, zum Schutz der Spieler und Jugendlichen sowie zur Bekämpfung von Spielsucht. Spieler können nun darauf vertrauen, dass sie ihre Verluste erstattet bekommen, wenn der Anbieter gegen das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland verstößt.