In einem aktuellen Gerichtsurteil wurde deutlich gemacht, dass Online-Glücksspiele mit erheblichen finanziellen Risiken verbunden sind. Ein Mandant der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte musste dies am eigenen Leib erfahren, als er in einem Online-Casino knapp 152.000 Euro verlor. Allerdings entschied das Landgericht Braunschweig, dass die Betreiberin des Casinos den Verlust erstatten muss, da sie keine Erlaubnis für ihr Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland besaß.
Gericht verurteilt Online-Casino zur Erstattung von 152.000 Euro
Im Zeitraum von 2015 bis 2020 beteiligte sich der Kläger über eine deutschsprachige Internetdomain an Online-Glücksspielen und erlitt dabei einen Verlust von knapp 152.000 Euro. Obwohl Online-Glücksspiele in Deutschland bis zum 1. Juli 2021 grundsätzlich untersagt waren, ermöglichte die Beklagte deutschen Spielern den Zugang zu ihrem Angebot. Das Gericht stellte fest, dass dies gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstieß und erklärte die abgeschlossenen Verträge als ungültig. Somit hat die Beklagte keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld und ist verpflichtet, dem Kläger den Verlust vollständig zu erstatten.
Trotz des Verbots haben Veranstalter illegaler Glücksspiele immer wieder ihre Angebote auch für deutsche Spieler zugänglich gemacht. Die deutschen Behörden hatten Schwierigkeiten, diesem Schwarzmarkt effektiv entgegenzuwirken. Das Gericht unterstrich daher die Notwendigkeit, die abgeschlossenen Spielverträge als zivilrechtlich nichtig zu erklären, um dem Verbot eine wirksame Durchsetzung zu ermöglichen und die Veranstalter illegaler Glücksspiele zum Aufgeben ihres Angebots zu bewegen.
Das Landgericht Braunschweig hat festgestellt, dass es unerheblich ist, ob der Spieler von dem Verbot der Online-Glücksspiele wusste oder nicht. Das Gericht hat klargestellt, dass eine Kenntnis des Verbots nicht vorausgesetzt werden kann. Selbst Hinweise in der Werbung, die darauf hinweisen, dass das Angebot nur für Spieler in Schleswig-Holstein gilt, ändern daran nichts. Die Tatsache, dass die Beklagte eine Lizenz in Malta besaß und ihre Webseite auf Deutsch an Spieler in Deutschland richtete, machte das Fehlen der notwendigen Lizenz für die Spieler nicht offensichtlich.
Das Gericht hat festgestellt, dass die Ansprüche des Klägers nicht verjährt sind. Die Verjährungsfrist von drei Jahren beginnt erst mit der Kenntnis des Klägers von der Illegalität des Angebots. Da der Kläger erst 2022 von dieser Illegalität erfuhr, hat er immer noch das Recht, seine Ansprüche einzufordern.
Obwohl das Verbot von Online-Glücksspielen zum 1. Juli 2021 gelockert wurde, bleibt es weiterhin illegal, solche Spiele im Internet anzubieten, wenn der Veranstalter keine gültige deutsche Lizenz besitzt. Rechtsanwalt Cocron von CLLB Rechtsanwälte betont, dass Spieler gute Aussichten haben, ihre Verluste von illegalen Online-Glücksspielen zurückzufordern. Es ist wichtig, sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren und bei Zweifeln rechtlichen Rat einzuholen.