Bei Verhandlungen über das Gesetz soll klargestellt werden, dass Systeme mit vielen möglichen Einsatzzwecken ein breites Spektrum von Aufgaben erfüllen können.
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Regierung empfiehlt schärfere Definitionen für KI-Modelle und Anwendungen
Um eine ausgewogene Regulierung der Künstlichen Intelligenz zu gewährleisten, schlägt die Bundesregierung vor, die Definitionen in der Verordnung zu schärfen und genauer zu differenzieren. Dadurch können grundlegende KI-Modelle, die noch in der Entwicklung sind und mehr Spielraum benötigen, von bereits etablierten Systemen für konkrete Anwendungen unterschieden werden. Eine solche differenzierte Herangehensweise ermöglicht es, die Regulierung gezielt auf die jeweiligen Anforderungen der verschiedenen KI-Modelle auszurichten und gleichzeitig Innovationen zu fördern.
ChatGPT und Claude: Beispiele für vielseitige KI-Dienste
Während der Verhandlungen über das Gesetz wird deutlich gemacht, dass Systeme wie Sprach- oder Bilderkennung ein breites Spektrum von Aufgaben erfüllen können. Die sogenannte „General Purpose AI“ ist in der Lage, Ergebnisse für verschiedene Anwendungsbereiche zu liefern. Beispiele für solche Dienste sind ChatGPT von OpenAI und Claude von Anthropic. Diese Dienste stehen bereits Nutzern zur Verfügung und können ohne spezielle Fachkenntnisse genutzt werden. Andere Modelle wie GPT von ChatGPT oder Luminous von Aleph Alpha befinden sich noch in der Entwicklungsphase.
Informationen zur Datengrundlage und zum Training von KI-Systemen
Um KI-Systeme mit allgemeinen Zwecken angemessen zu regeln, werden klare Vorgaben empfohlen. Diese Vorgaben könnten beispielsweise Anforderungen an die Risikoabschätzung, das Datenmanagement und die Transparenz umfassen. Darüber hinaus sollten Informationen zur Datengrundlage und zum Training der Systeme veröffentlicht werden, einschließlich des Schutzes der Privatsphäre und des Urheberrechts. Es wird auch empfohlen, Erläuterungen zur Funktionalität des KI-Modells, zum Energieverbrauch und den Treibhausgas-Emissionen sowie Kennzeichnungspflichten für Deepfakes mit Wasserzeichen einzuführen.
Sicherheitsbehörden ausgenommen: Bedauerlicher Einschnitt bei KI-Vorgaben
Eine Einschränkung der geplanten Vorgaben betrifft leider die Sicherheitsbehörden, die von den Regelungen ausgenommen werden. Es bleibt abzuwarten, wie sich dies auf die Anwendung von KI-Technologie im Sicherheitsbereich auswirken wird.
Selbstverpflichtung für grundlegende KI-Modelle ausreichend, detaillierte Regelungen für Anwendungen
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel einer innovationsfreundlichen Regelung für Künstliche Intelligenz. Dafür fordert sie Korrekturen an den bisherigen Entwürfen, um präzisere Definitionen und differenzierte Vorgaben zu ermöglichen. Während grundlegende KI-Modelle durch eine Selbstverpflichtung geregelt werden können, erfordern spezifische Anwendungen detailliertere Regelungen.
Mit dem Ziel, eine ausgewogene Verordnung zu schaffen, die Innovationen fördert und wichtige Aspekte wie Risikoabschätzung, Datenmanagement und Transparenz berücksichtigt, plant die Bundesregierung entsprechende Vorgaben. Diese sollen einen angemessenen Rahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz schaffen und sowohl den Schutz der Nutzer als auch die Entwicklung neuer Technologien im Blick behalten.