Jedes Jahr am 30. September endet die Frist für die Abgabe der Steuererklärung beim Finanzamt. Wer diese Deadline verpasst, wird mit einem Verspätungszuschlag von 25,00 Euro pro Monat belegt. Um finanzielle Einbußen zu vermeiden, ist es wichtig, die Steuererklärung rechtzeitig einzureichen.
Haustierkosten in der Steuererklärung: So profitierst Du
Wer ein Haustier hält, kann in der Steuererklärung verschiedene Ausgaben angeben, um das Finanzamt an den Kosten zu beteiligen. Dazu zählen die Tierhaftpflichtversicherung, Kosten für Fell- und Krallenpflege, Tiersitter oder Hundetrainer. Auch bestimmte „haushaltsnahe Dienstleistungen“ wie das Anbringen von Katzenschutzgittern oder der Bau eines Kaninchenstalls können abgesetzt werden. Steuerzahler können somit bis zu 20 Prozent der Kosten für Haustiere als „haushaltsnahe Dienstleistung“ geltend machen.
Die Kosten für eine Tierhaftpflichtversicherung können in der Steuererklärung als Sonderausgabe berücksichtigt werden. Dabei gibt es eine Obergrenze von 1.900 Euro pro Jahr für Angestellte und Beamte, sowie 2.800 Euro pro Jahr für Selbstständige und Freiberufler. Durch die Möglichkeit, diese Ausgaben steuerlich geltend zu machen, können Tierbesitzer finanziell entlastet werden. Es ist jedoch wichtig, dass es sich um eine private Versicherung handelt.
Wenn du einen mobilen Groomer engagierst, der zu dir nach Hause kommt, um das Fell und die Krallen deines Haustieres zu pflegen, kannst du die Kosten als „haushaltsnahe Dienstleistung“ in deiner Steuererklärung angeben. Dies gilt nur, wenn die Pflege in deinem Zuhause stattfindet. Du kannst die Ausgaben für den mobilen Groomer, der die Schönheitsbehandlung für dein Haustier durchführt, von deinen steuerpflichtigen Einkünften abziehen.
In der Steuererklärung kannst du die Kosten für einen professionellen Tiersitter, der sich um dein Haustier kümmert, während du im Urlaub bist, als „haushaltsnahe Dienstleistung“ geltend machen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Kosten für eine Tierpension, Material oder Futter nicht absetzbar sind.
Der Hundetrainer kann in der Steuererklärung angegeben werden, um die Kosten für Erziehungsmaßnahmen abzusetzen. Voraussetzung ist, dass das Training in den eigenen vier Wänden oder im eigenen Garten stattfindet. Diese Ausgaben können als „haushaltsnahe Dienstleistung“ in der Steuererklärung angegeben werden.
Ein weiterer Bereich, in dem das Finanzamt die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen berücksichtigt, betrifft die Anlage eines Gartenteichs für Goldfische. Dabei können die Arbeitskosten, der Arbeitslohn und die Maschinenkosten zu 20 Prozent in der Steuererklärung angegeben werden, wobei die maximale Höhe auf 1.200 Euro begrenzt ist. Steuerzahler haben somit die Möglichkeit, die Ausgaben für die Errichtung eines Gartenteichs steuermindernd geltend zu machen und dadurch finanzielle Unterstützung zu erhalten.
Wenn du ein Katzenschutzgitter am Balkon anbringst oder eine Katzenklappe an der Haustür installierst, kannst du die Kosten dafür in deiner Steuererklärung angeben. Gleiches gilt für den Bau eines Kaninchenstalls oder einer Vogel-Voliere. Diese Maßnahmen dienen dem Wohlbefinden und der Sicherheit der Tiere und werden daher als „haushaltsnahe Dienstleistung“ betrachtet.
Gemäß den Vorschriften des Einkommenssteuergesetzes können Steuerzahler bis zu 20 Prozent der Kosten für Haustiere als „haushaltsnahe Dienstleistung“ in ihrer Steuererklärung angeben. Die Höchstgrenze für diese Absetzung beträgt 4.000 Euro pro Jahr. Diese Regelung bietet eine Möglichkeit, die finanzielle Belastung der Haustierhaltung zu verringern und gleichzeitig das Wohl der Tiere sicherzustellen.
Wenn du Kosten für dein Haustier in der Steuererklärung angeben möchtest, musst du darauf achten, dass das Finanzamt nur Rechnungen von angemeldeten Dienstleistern oder Handwerksbetrieben anerkennt. Ausgaben, die du an Nachbarn oder Freunde zahlst, werden nicht berücksichtigt. Außerdem ist es ratsam, die Rechnungen immer per Überweisung zu begleichen, um einen klaren Zahlungsnachweis zu haben.
Wenn Tiere gewerblich oder beruflich genutzt werden, können alle Kosten, die mit der Tierhaltung verbunden sind, als betriebliche Ausgaben in der Steuererklärung angeführt werden. Dazu gehören beispielsweise Ausgaben für die Pflege, Tierarztbesuche, Futter, Hundesteuer, Leine und Versicherungen. Sowohl Gewerbetreibende als auch angestellte Arbeitnehmer, die Tiere beruflich einsetzen, wie etwa Schul- oder Therapiehunde, können von dieser Möglichkeit profitieren.
Neben den offensichtlichen Kosten wie Tierarztbesuchen und Futterausgaben können auch die Hundesteuer, die Kosten für eine Leine und Versicherungen als Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben werden. Dies gilt sowohl für Gewerbetreibende, die Tiere beruflich nutzen, als auch für angestellte Arbeitnehmer mit beruflich genutzten Tieren wie Schul- oder Therapiehunden. Es ist wichtig, alle relevanten Ausgaben zu dokumentieren und die entsprechenden Belege aufzubewahren.
Indem Tierbesitzer die Kosten für ihre Haustiere in ihre Steuererklärung aufnehmen, haben sie die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung vom Finanzamt zu erhalten. Ausgaben wie Tierhaftpflichtversicherung, Fell- und Krallenpflege, Tiersitter oder Hundetrainer können als „haushaltsnahe Dienstleistungen“ abgesetzt werden. Bei Fragen und Unsicherheiten stehen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfe-Vereine zur Verfügung, um professionelle Beratung und Unterstützung anzubieten.
Wenn man sich von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfe-Verein unterstützen lässt, hat man mehr Zeit, seine Steuererklärung einzureichen. Die Frist wird bis zum 31. Juli 2024 verlängert. Zudem können die Kosten für diese Unterstützung als „Werbungskosten“ oder „Betriebsausgaben“ in der Steuererklärung angegeben werden.