Das Amtsgericht Münster sieht sich in einem bahnbrechenden Fall mit einer eskalierenden Auseinandersetzung konfrontiert. Erstmals seit der Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999 wird ein Insolvenzgericht von Gläubigern und dem Insolvenzverwalter des Küchenherstellers alma, Heinrich Fritz Stellmach, wegen Verfahrensverschleppung verklagt. Die Anklage beinhaltet Vorwürfe des Amtsmissbrauchs gegen einen Rechtspfleger und die Forderung nach Schadensersatz. Dieser Fall hat weitreichende Konsequenzen für die Insolvenzpraxis und das Vertrauen in das Justizsystem.
Prozess gegen Rechtspfleger beim Landgericht Münster rechtshängig
Im November 2023 hat der Gläubigerausschuss einstimmig beschlossen, den Insolvenzverwalter damit zu beauftragen, den Rechtspfleger wegen Verfahrensverschleppung zur Verantwortung zu ziehen. Seit Dezember 2023 ist der Prozess vor dem Landgericht Münster anhängig. Sowohl Mitglieder des Gläubigerausschusses als auch der Insolvenzverwalter haben beim Amtsgericht Münster einen Befangenheitsantrag gegen den Rechtspfleger gestellt.
Insolvenzverwalter Stellmach behauptet, dass das Insolvenzverfahren bereits seit Ende 2013 abgeschlossen sein könnte, aber die Schlussrechnung von 2017 wurde bisher nicht bearbeitet. Rechtsanwalt Dieter Ungelenk, der für den Gläubigerausschuss spricht, betont, dass diese Verzögerung dazu führt, dass die erfolgreiche Sanierung seit einem Jahrzehnt verschoben und verzögert wird. Diese Situation wird als Angriff auf die Rechte der Gläubiger und ihre Autonomie betrachtet.
Heinrich Fritz Stellmach, der Insolvenzverwalter des Küchenherstellers alma, hat mit einer übertragenden Sanierung innerhalb weniger Monate 160 Arbeitsplätze und 14 Verkaufshäuser gerettet. Das Verfahren zur Verwertung des Vermögens hätte eigentlich Ende 2013 abgeschlossen sein sollen. Doch der zuständige Rechtspfleger hat ohne jegliche Begründung die Kassenprüfungsberichte einer renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft abgelehnt. Trotz mehrfacher Aufforderungen wurde die Schlussrechnung mit einer Insolvenzquote von 25 Prozent bisher nicht bearbeitet.
Das Verhalten des Rechtspflegers am Landgericht Münster wird seit Jahren von der Beschwerdekammer in Frage gestellt. Es wird bemängelt, dass er sich über geltendes Recht hinwegsetzt und eigenständig agiert.
Angesichts der aktuellen Lage hat Rechtsanwalt Dr. Robert Sieren beschlossen, eine Sammelklage gegen das Land Nordrhein-Westfalen und den Rechtspfleger einzureichen. Ein Gutachten von Professor Dr. Stefan Smid bestätigt die Vorwürfe der Befangenheit gegenüber dem Rechtspfleger. Professor Dr. Hans Haarmeyer, ein renommierter Insolvenzexperte, bezeichnet das Verhalten des Rechtspflegers als rechtswidrig und schädlich für das Ansehen der Justiz.
Nach jahrelanger Untätigkeit hat der Rechtspfleger endlich einen Sachverständigen beauftragt, um mögliche Schadensersatzansprüche gegen den Insolvenzverwalter zu untersuchen. Der Insolvenzverwalter hofft auf eine schnelle Entscheidung des Gerichts, um das Verfahren abzuschließen. Der Sprecher des Gläubigerausschusses warnt jedoch vor weiteren Verzögerungen, wenn der abgelehnte Rechtspfleger weiterhin involviert ist. Dies könnte zu einem beispiellosen Debakel für die Gläubiger führen.
Der Fall am Amtsgericht Münster erregt großes Interesse in der Öffentlichkeit. Die Eskalation im Insolvenzverfahren verdeutlicht die Herausforderungen, die mit der Verfahrensverschleppung durch Schuldner einhergehen. Die Klagen der Gläubiger und des Insolvenzverwalters werfen wichtige Fragen zur Rechtmäßigkeit des Handelns des Rechtspflegers auf. Die Entscheidung des Gerichts wird einen wegweisenden Einfluss auf den Umgang mit ähnlichen Fällen haben und das Vertrauen in die Justiz nachhaltig beeinflussen. Es bleibt abzuwarten, ob das Verfahren endlich einen gerechten Abschluss finden wird.