Im Zuge der 96. JuMiKo in Bayern haben die Bundesrechtsanwaltskammer und die regionalen Rechtsanwaltskammern eindringlich vor einer Reform des Rechtsdienstleistungsgesetzes gewarnt. Sie unterstreichen, dass Rechtsschutzversicherer mit ihrer profitorientierten Ausrichtung die freie und unabhängige Rechtsberatung beeinträchtigen. Durch den Einfluss von Kostendruck könnten Interessenkonflikte zwischen Versicherer und Mandaten zutage treten. Verbraucherinnen und Verbraucher würden ohne adäquate Schutzmechanismen teilweise schutzlos gegenüber willkürlichen Kostenverweigerungen stehen. Dies konterkariert den verfassungsrechtlichen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz deutlich.
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Klare bundesweite Ablehnung gefordert zur Sicherung der unabhängigen Rechtsberatung
Die Bundesrechtsanwaltskammer kritisierte in ihrer Pressemitteilung vom 6. November 2025 anlässlich der 96. JuMiKo in Bayern den geplanten RDG-Änderungsantrag als gefährliche Schwächung anwaltlicher Unabhängigkeit. Sie weist darauf hin, dass nur durch standesrechtliche Vorgaben Mandantinnen und Mandanten vor Interessenkonflikten geschützt werden können. In Kooperation mit den Präsidentinnen und Präsidenten der Landesrechtsanwaltskammern forderte die BRAK eine unmissverständliche Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Bundesebene, um die Qualität und Neutralität der Rechtsberatung sicherzustellen.
Versicherer verfolgen Gewinnoptimierung statt ehrlicher konfliktfreier und kompetenter Mandanteninteressenvertretung
Durch ihr primäres Streben nach Gewinn und Kostenkontrolle stehen Rechtsschutzversicherer im Gegensatz zu einem berufsrechtlich abgesicherten, mandantenorientierten Beratungsansatz. Eigenständige Rechtsdienstleistungen durch Versicherungen würden zwangsläufig systemische Interessenkonflikte mit sich bringen. Betroffene Verbraucher könnten den Einfluss ökonomischer Motive auf die Beratung nicht ausreichend erkennen. Zudem ist nicht gesichert, dass Versicherer ihre Kunden über potenzielle Zielkonflikte informieren. Eine unabhängige Prüfinstanz fehlt, sodass der Schutz der Mandanten gelockert würde.
Willkürliche Kostendeckungsverweigerung droht ohne unabhängigen Rechtsbeistand für Verbraucherinnen allgemein
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte berichten regelmäßig aus Mandantengesprächen, dass Rechtsschutzversicherer anfangs zugesagte Deckungszusagen verweigern oder unzureichend dokumentieren, wodurch finanzieller und psychischer Druck entsteht. Durch professionelle anwaltliche Intervention und die gezielte Inanspruchnahme gerichtlich abgesicherter Durchsetzungsmechanismen wird oft erst nach langer Zeit die vertraglich vereinbarte Kostenübernahme erwirkt. Würden Versicherungsunternehmen selbst rechtliche Beratung anbieten, fehlten Mandantinnen und Mandanten transparente und wirksame Instrumente zur Abwehr unberechtigter Leistungsverweigerungen insbesondere in streitintensiven Sachverhalten mit unkalkulierbaren Folgekosten konfrontiert.
Gesetzesinitiative übersieht Bedeutung standesgemäßer und berufsrechtlicher Haftungsregeln für Mandantenschutz
Der bayerische Vorstoß blendet die zentrale Funktion berufsrechtlicher Regelungen aus, die garantieren, dass juristische Beratung unabhängig, neutral und qualitätsgesichert erfolgt. Standesrecht und haftungsrechtliche Sanktionen verpflichten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, ihre Expertise uneingeschränkt im Sinne der Mandantschaft einzusetzen und wirtschaftliche Eigeninteressen zurückzustellen. Fehlen diese Vorgaben, droht eine Kommerzialisierung der Rechtsberatung ohne nachvollziehbare Schutzmechanismen für Verbraucher. Nur durch strikte berufliche Selbstbindung bleibt das notwendige Vertrauen in das Rechtssystem und die Integrität der juristischen Dienstleistung erhalten.
Wessels warnt vor schwerwiegendem Unabhängigkeitsverlust durch versicherungsnahe Rechtsdienstleistungen äußerst
Die von Bayern geplante Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes sieht BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels als verkappten Gewinnzuwachs für Rechtsschutzversicherer auf Kosten der Mandanten. Er moniert, dass eine formale Organisationsstruktur, die Deckungsprüfung von der juristischen Beratung trennt, nichts an dem Kernproblem löse. Die Versicherer blieben ihrer Gewinnorientierung verhaftet und würden die Interessen ihrer Kunden langfristig vernachlässigen, so dass das grundsätzliche Prinzip einer unabhängigen Rechtsberatung gefährdet sei.
Berufsrechtliche Standards garantieren dauerhafte hohe Beratungsqualität und umfassende Verbrauchersicherheit
Der Widerstand von BRAK zusammen mit den Landesrechtsanwaltskammern verhindert systematisch die Vereinnahmung juristischer Beratungsleistungen durch gewinnorientierte Versicherungen und bewahrt so die Unabhängigkeit und Integrität des Anwaltsberufs. Mandantinnen und Mandanten erfahren dadurch faire, transparente Abläufe und fachliche Neutralität ohne Interessenkonflikte. Etablierte Kontrollen schützen vor willkürlicher Kostenverweigerung. Geltende berufsrechtliche Auflagen sichern dauerhaft eine gleichbleibend hohe Beratungsqualität und garantieren Verbraucherschutz. Dieses kontinuierliche Engagement erhält das Vertrauen in die Rechtsberatung als unabhängige Säule des Rechtssystems.

