Cyberversicherungen und Rechtsschutz: Schutz vor DSGVO-Verstößen und Schadenersatz

0

Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in den letzten Monaten hat eine bedeutende Veränderung im Haftungsrisiko für Unternehmen bei Datenschutzverletzungen mit sich gebracht. Es wurde festgestellt, dass schon kleine Verletzungen des Datenschutzes zu Schadenersatzansprüchen führen können und sogar die Befürchtung eines möglichen Missbrauchs personenbezogener Daten kann rechtliche Konsequenzen haben.

EuGH: Schadenersatz bei Datenschutzverletzung für gefühlsmäßige Schäden möglich

Laut EuGH können Unternehmen für Datenschutzverletzungen haftbar gemacht werden, wenn dadurch „gefühlsmäßige Beeinträchtigungen“ entstehen. Sogar die bloße Befürchtung eines möglichen Missbrauchs personenbezogener Daten kann zu Schadenersatzansprüchen führen.

Die steigende Bedrohung von Datenschutzverletzungen macht es für Unternehmen unerlässlich, sich durch eine Cyberversicherung gegen mögliche DSGVO-Verstöße abzusichern. Jedoch gestaltet sich der Versicherungsmarkt zunehmend schwierig. In dieser Situation kann die acant.service GmbH als spezialisierter Versicherungsmakler Unternehmen dabei unterstützen, den maßgeschneiderten Versicherungsschutz zu erhalten, der ihren individuellen Anforderungen und Risiken gerecht wird.

EuGH: Haftung für Datenschutzverstöße – bemerkenswerte Entscheidungen

In den letzten Monaten hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mehrere Urteile zur Haftung bei Datenschutzverstößen gesprochen. Interessanterweise hat der EuGH festgestellt, dass auch immaterielle Schäden wie vorübergehende emotionale Beeinträchtigungen durch Datenmissbrauch zu Schadenersatzansprüchen führen können.

  • Sogar geringfügige immaterielle Schäden können zu Schadenersatzansprüchen führen, wie zum Beispiel vorübergehende emotionale Beeinträchtigungen aufgrund von Datenmissbrauch
  • Laut EuGH muss ein Unternehmen, bei dem ein unbefugter Zugriff auf personenbezogene Daten stattgefunden hat, nachweisen, dass es in keinerlei Hinsicht für den Vorfall verantwortlich ist. Die Tatsache, dass die Datenschutzmaßnahmen möglicherweise nicht ausreichend waren, bedeutet nicht automatisch eine Haftung. Zusätzlich kann allein die Befürchtung eines möglichen Missbrauchs zu Schadenersatz führen
  • Wenn Unternehmen personenbezogene Daten missbrauchen, haften sie nur dann, wenn ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Die Höhe der Entschädigungszahlungen ist jedoch nicht abhängig vom Grad des Verschuldens. Selbst bei geringem Verschulden können Unternehmen hohe Entschädigungen zahlen müssen, wenn der Datenverlust oder -missbrauch zu erheblichen Schäden bei den Betroffenen führt
  • Selbst wenn gestohlene Daten nicht zur Identitätsdiebstahl genutzt werden, kann der Diebstahl von Daten, die es ermöglichen, Personen zu identifizieren, zu einem immateriellen Schaden führen und somit Schadenersatzforderungen begründen (Schlussantrag des Generalanwalts zu den Fällen EuGH – C-182/22 und EuGH – C-189/22)

Wichtig: Versicherungsschutz für Unternehmen bei Datenschutzverletzungen

Der zunehmende Druck der datenschutzrechtlichen Haftung stellt Unternehmen vor immer größere Risiken. Daher ist es unerlässlich, neben einer angemessenen IT-Sicherheit und Datenschutzvorkehrungen auch den Schutz durch eine geeignete Versicherung in Betracht zu ziehen.

Unternehmen können sich mit Cyberversicherungen vor den finanziellen Auswirkungen von Datenschutzverletzungen absichern. Im Falle eines Hackerangriffs übernimmt die Versicherung in der Regel die Schadenersatzpflichten gemäß der DSGVO. Zudem schützt eine betriebliche Rechtsschutzversicherung das Unternehmen vor kostspieligen Rechtsstreitigkeiten nach einem Datenverlust.

Verschlechterte Versicherungsbedingungen und Auflagen erschweren Cyberversicherungen

In den letzten Jahren ist der Markt für Cyberversicherungen aufgrund der steigenden Zahl erfolgreicher Angriffe auf Unternehmen deutlich schwieriger geworden. Die Versicherer reagieren auf diese Entwicklung, indem sie strengere Auflagen und Prüfungen einführen. Gleichzeitig haben sich die Versicherungsbedingungen vieler Angebote verschlechtert, was für Unternehmen erschwert, die richtige Versicherungspolice zu finden oder individuelle Vereinbarungen zu treffen.

Die Unterstützung und Beratung eines Fachmaklers für Cyberversicherungen wie die acant.service GmbH spielt eine entscheidende Rolle, um Unternehmen vor den finanziellen Folgen von Datenschutzverletzungen zu schützen. Mit ihrer umfangreichen Erfahrung und genauen Kenntnis des Marktes können sie direkte Kontakte zu einschlägigen Versicherern herstellen und maßgeschneiderte Lösungen für den optimalen Cyberversicherungsschutz in einem anspruchsvollen Markt bieten.

Cyberversicherung als optimaler Schutz vor Schadenersatzklagen bei Datenschutzverstößen

Durch die jüngste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sind Unternehmen einem erheblichen Haftungsrisiko für Datenschutzverletzungen ausgesetzt. Um sich vor den finanziellen Folgen von Schadenersatzklagen zu schützen, können Unternehmen auf Cyberversicherungen und betriebliche Rechtsschutzversicherungen zurückgreifen. Die acant.service GmbH unterstützt Unternehmen dabei, den individuell passenden Versicherungsschutz zu finden, um ihre Risiken im Zusammenhang mit Datenschutzverletzungen abzudecken.

Lassen Sie eine Antwort hier