Vorteile eines Ehevertrags: Individuelle Regelungen für Scheidung und Todesfall

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Ein Ehevertrag ermöglicht es Paaren, individuelle Regelungen für die Folgen einer Scheidung oder eines Todesfalls zu treffen. Sie können frei entscheiden, welche Aspekte sie in den Vertrag aufnehmen wollen, wie zum Beispiel die Aufteilung des Vermögens, Änderungen des Güterstands oder Regelungen zum Unterhalt und Versorgungsausgleich. Besonders für selbstständige Partner mit einem eigenen Unternehmen oder einer Praxis kann ein Ehevertrag sinnvoll sein, da bei einer Scheidung sonst die Wertsteigerung des Betriebs zwischen den Eheleuten aufgeteilt wird und die Existenz des Unternehmens gefährdet sein kann. Ein Ehevertrag kann sowohl vor als auch nach der Hochzeit abgeschlossen werden.

Wichtige Schritte bei der Erstellung eines Ehevertrags

Die Erstellung eines Ehevertrags erfordert mehr als nur das Aufschreiben und Unterschreiben der einzelnen Punkte. Um sicherzugehen, dass der Vertrag gültig ist, muss er nach § 1410 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) von einem Notar beurkundet werden. Zudem kann der Vertrag unwirksam sein, wenn er sittenwidrig ist, beispielsweise wenn ein Partner den anderen über wirtschaftliche Verhältnisse getäuscht oder zur Unterschrift genötigt hat.

Der Notar erstellt den Ehevertrag in der Regel nach den individuellen Wünschen des Paares. Es ist jedoch ratsam, den Vertrag vor der Unterzeichnung nochmals gründlich zu prüfen. Ein Ehevertrag ist nicht endgültig und kann sich problemlos an Änderungen der familiären Situation anpassen lassen. In komplexen rechtlichen Fragen kann die Beratung durch einen Anwalt empfehlenswert sein.

Kein Ehevertrag: Gesetzliche Regelungen zur Vermögensaufteilung

Wenn Ehepaare keinen Ehevertrag abschließen, greifen automatisch die gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Laut § 1363 Abs. 1 leben verheiratete Paare in einer Zugewinngemeinschaft, was bedeutet, dass das vor der Ehe erworbene Vermögen weiterhin dem jeweiligen Partner allein gehört.

Bei einer Scheidung wird der während der Ehe erworbene Vermögenszuwachs gleichmäßig zwischen beiden Partnern aufgeteilt. Das bedeutet, dass, wenn einer der Partner vor der Ehe eine Immobilie besaß, er auch nach der Eheschließung Eigentümer bleibt. Steigt jedoch der Wert der Immobilie während der Ehe, wird die Differenz bei einer Scheidung zwischen den Partnern aufgeteilt.

Aufteilung von Rentenansprüchen bei Scheidung ohne Ehevertrag

Bei einer Scheidung ohne entsprechende Regelung im Ehevertrag werden Versorgungsanrechte wie Rentenansprüche aufgeteilt. Dies gilt nach einer Ehe von mindestens drei Jahren und hat zum Ziel, beiden Partnern gleiche Versorgungsanrechte zu gewährleisten. Insbesondere Frauen, die aufgrund der Kindererziehung beruflich zurückgesteckt haben, profitieren von dieser Regelung.

Der Vorsorgeausgleich betrifft nicht nur die gesetzliche Rente, sondern auch Anwartschaften aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen, Beamtenversorgung, private Rentenversicherungen oder Betriebsrenten, sofern eine lebenslange Rente gewählt wurde und nicht die Option einer Kapitalzahlung. Im Falle einer Scheidung vor dem Renteneintritt werden die erworbenen Rentenpunkte und Rentenanwartschaftszeiten aufgeteilt, nicht jedoch der Geldwert.

Ein Ehevertrag ermöglicht es Paaren, den Versorgungsausgleich auszuschließen oder alternative Vorsorgeregelungen zu treffen. Experten der IDEAL Versicherung raten insbesondere Frauen davon ab, auf den Versorgungsausgleich zu verzichten oder andere finanzielle Maßnahmen zu treffen, um auch im Alter eine finanzielle Absicherung zu gewährleisten.

Individuelle Finanzabsicherung: Vorteile eines Ehevertrags

Ein Ehevertrag ermöglicht es Paaren, ihre finanzielle Absicherung individuell zu gestalten und klare Regelungen für den Fall einer Scheidung oder des Todes zu treffen. Sie haben die Möglichkeit, den Umfang des Vermögens, den Güterstand und den Unterhalt sowie den Versorgungsausgleich festzulegen.

Es ist von großer Bedeutung, dass der Vertrag vor der Unterzeichnung einer sorgfältigen Prüfung unterzogen wird und von einem Notar beglaubigt wird, um sicherzustellen, dass er rechtskräftig ist. Sollte kein Ehevertrag vorliegen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des BGB, die eine gleichmäßige Verteilung des während der Ehe erworbenen Vermögens vorsehen. Der Versorgungsausgleich regelt die Aufteilung von Rentenansprüchen und kann durch Vereinbarungen im Ehevertrag ausgeschlossen oder angepasst werden.

Ein Ehevertrag ermöglicht es Paaren, ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse in Bezug auf ihre finanzielle Absicherung festzulegen und sich gegenseitig zu schützen.

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