Die KWK-Branche sieht sich aufgrund neuer Regelungen im Energiesteuergesetz ab 2024 mit erheblichen Auswirkungen konfrontiert. Die bisherige vollständige Steuerentlastung für den Brennstoff-/Kraftstoffeinsatz in KWK-Anlagen ist zum 31.12.2023 ausgelaufen. Das BHKW-Infozentrum warnt vor weitreichenden Folgen dieser Änderung.
Neue Regelungen im Energiesteuergesetz beeinflussen die KWK-Branche
Betreiber von KWK-Anlagen können trotz des Auslaufens der vollständigen Steuerentlastung weiterhin die teilweise Steuerentlastung nutzen, wie es im § 53a Abs. 1 bis 5 des EnergieStG festgelegt ist. Diese Regelung gilt für verschiedene Brenn- und Kraftstoffe, wobei der Unterschied zwischen einer teilweisen und einer vollständigen Energiesteuer-Entlastung bei Erdgas gering, bei anderen Brenn- und Kraftstoffen jedoch erheblich sein kann.
Neue Regelungen im Energiesteuergesetz betreffen KWK-Anlagen ab 2024
Die Neuregelung im Energiesteuergesetz betrifft nicht nur neue KWK-Anlagen, sondern auch bereits bestehende Anlagen, die vor dem 1.1.2024 in Betrieb genommen wurden. Das bedeutet, dass alle Betreiber von KWK-Anlagen, unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme, die neuen Regelungen beachten müssen.
Neue Regelungen im Energiesteuergesetz ab 2024 beeinflussen die KWK-Branche
Die Änderungen im Energiesteuergesetz ab 2024 haben erhebliche Auswirkungen auf die KWK-Branche. Die bisherige vollständige Steuerentlastung für den Brennstoff-/Kraftstoffeinsatz in KWK-Anlagen ist ausgelaufen, was zu Anpassungen bei den Betreibern führt. Sie müssen nun die teilweise Steuerentlastung in Anspruch nehmen und sich auf mögliche Unterschiede bei verschiedenen Brenn- und Kraftstoffen einstellen. Sowohl neue als auch bestehende Anlagen sind von den neuen Regelungen betroffen, was der Branche neue Herausforderungen aufgibt.