Oberster Gerichtshof erklärt Vereinbarung über Unterhaltsverzicht für unwirksam

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Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in einer aktuellen Entscheidung festgestellt, dass eine Vereinbarung zwischen den Eltern, wonach das Kind auf Unterhaltsansprüche gegenüber der Mutter verzichtet, ohne eine pflegschaftsbehördliche Genehmigung unwirksam ist. Im vorliegenden Fall hatten die Eltern bei ihrer Scheidung vereinbart, dass die Tochter auf jegliche Unterhaltsansprüche gegenüber ihrer Mutter verzichtet. Das Gericht entschied, dass diese Vereinbarung unwirksam ist, da sie nicht mit der Minderjährigen selbst abgeschlossen wurde und keine pflegschaftsbehördliche Genehmigung vorlag.

Kindesunterhalt: Anspruch bleibt bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit bestehen

Der Unterhaltsanspruch des Kindes gegenüber seinen Eltern besteht unabhängig von seinem Alter und dauert bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit an. Dies bedeutet, dass das Kind, sobald es das Betreuungsalter überschritten hat und über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um für sich selbst sorgen zu können, keinen Unterhalt mehr von seinen Eltern beanspruchen kann.

Wenn das Kind mit seinen Eltern im gemeinsamen Haushalt lebt, wird sein materieller Bedarf durch Naturalunterhalt gedeckt, was bedeutet, dass die Eltern für die Versorgung des Kindes sorgen.

In diesem speziellen Fall einigten sich die Eltern darauf, dass der Vater auf die Durchsetzung des Kindesunterhalts gegenüber der Mutter verzichtet. Im Gegenzug verpflichtete sich der Vater dazu, im Falle eines fehlenden Unterhalts für die Tochter für deren finanzielle Versorgung aufzukommen und die Mutter von jeglichen Schadensersatzansprüchen freizustellen. Die Minderjährige jedoch legte Einspruch gegen diese Vereinbarung ein, woraufhin die zuständige Bezirkshauptmannschaft Unterhaltsanträge gegen die Mutter stellte.

Das Erstgericht entschied, dass die Anträge auf Unterhalt abgewiesen werden, da die Vereinbarung zwischen den Eltern rechtlich bindend sei. Das Rekursgericht hob diese Entscheidung jedoch auf und forderte das Erstgericht auf, erneut über die Unterhaltsanträge zu entscheiden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte schließlich, dass die Vereinbarung ohne die Genehmigung der minderjährigen Person ungültig ist.

Die Entscheidung des OGH zeigt, dass bei Vereinbarungen über den Unterhalt die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben von großer Bedeutung ist. Eine gerichtliche Vereinbarung kann zwar zwischen den Unterhaltsverpflichteten und dem Unterhaltsberechtigten getroffen werden, jedoch muss sie auch mit dem Minderjährigen abgeschlossen werden und eine pflegschaftsbehördliche Genehmigung vorweisen, um rechtswirksam zu sein.

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs stellt klar, dass das Kind nicht an eine Vereinbarung gebunden ist, in der es auf Unterhaltsansprüche verzichtet. Dadurch erhält das Kind die Möglichkeit, seine Unterhaltsansprüche geltend zu machen und sein Recht auf finanzielle Unterstützung durch die Eltern einzufordern. Diese Entscheidung trägt dazu bei, die Rechte und das Wohl des Kindes zu schützen und sicherzustellen, dass es angemessen versorgt wird.

Diese Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) hat erhebliche Konsequenzen für das Unterhaltsrecht. Sie gewährleistet den Schutz der Rechte von Minderjährigen und verhindert, dass sie durch Vereinbarungen ihrer Eltern benachteiligt werden. Es wird deutlich gemacht, dass das Kind nicht an eine Unterhaltsvereinbarung gebunden ist, die ohne seine Zustimmung getroffen wurde und keine behördliche Genehmigung vorliegt.

Diese Entscheidung des OGH trägt dazu bei, dass die Bedürfnisse und Rechte von Kindern im Bereich des Unterhaltsrechts angemessen berücksichtigt werden. Sie stellt sicher, dass Kinder nicht durch Vereinbarungen ihrer Eltern benachteiligt werden und eine angemessene finanzielle Unterstützung erhalten, um ihr Wohlbefinden zu gewährleisten.

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