Als Selbstständiger ist Mobilität ein wesentlicher Faktor, um deine Arbeit erfolgreich ausüben zu können. So kann es sein, dass du häufig zwischen verschiedenen Orten pendelst, Kunden besuchst oder Seminare besuchst. Dies können sowohl Fahrten mit dem Auto als auch Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln sein.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Steuererleichterung für den Aufladevorgang von betrieblich genutzten Fahrzeugen
Selbständige können zur vereinfachten Abrechnung Pauschalen für das Laden ihrer Elektro- oder Plug-in-Hybridfahrzeuge am heimischen Stromanschluss nutzen – dies teilt das Bundesfinanzministerium mit. Der Gesetzgeber und die Finanzverwaltung haben bislang geregelt, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern die Kosten für das Aufladen des Dienstfahrzeugs an ihrem heimischen Stromanschluss steuerfrei erstatten können. Zur Ermittlung der tatsächlich anfallenden Kosten muss der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber die verbrauchte Strommenge und seinen individuellen Strompreis nachweisen. Aus Vereinfachungsgründen können jedoch auch Pauschalsätze erstattet werden.
Selbständige, die betrieblich genutzte Fahrzeuge an einem privaten Stromanschluss aufladen, mussten bisher aufwendige Rechnungen und gegebenenfalls teure Messgeräte anfordern, um dies beweisen zu können.
Aufwertung der lohnsteuerlichen Pauschalen für Geschäftswagen am privaten Stromanschluss
Das Bundesfinanzministerium hat jüngst bekannt gegeben, dass auch Selbständige bei der Ermittlung ihres Gewinns die lohnsteuerlichen Pauschalen für das Aufladen eines geschäftlichen Fahrzeugs an einer privaten Steckdose in Anspruch nehmen dürfen. Des Weiteren wurde mitgeteilt, dass diese Regelung kurzfristig in das BMF-Schreiben zu „privater Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte bzw. erster Tätigkeitsstätte und Familienheimfahrten sowie Nutzung von Elektro- und Hybridfahrzeugen“ vom 5. Juni 2014 aufgenommen wird.
Für die Steuerbefreiung betragen die Pauschalen in dem oben erwähnten Zeitraum von 2017 bis 2020 für Elektrofahrzeuge monatlich 20 Euro und für Hybridelektrofahrzeuge 10 Euro. Die Pauschalen für Selbständige ohne zusätzliche Lademöglichkeit am Arbeitsplatz liegen bei 50 Euro für Elektro- und 25 Euro für Hybridelektrofahrzeuge. Ohne geschäftlichen Stromanschluss für das Auto können somit die höheren Beträge steuerfrei in Anspruch genommen werden.
Allerdings wurden die Pauschalen seit ihrem Einführungdatum nicht den im Laufe der Zeit ansteigenden Strompreisen und den gestiegenen Kapazitäten der Batterien angepasst. Aus diesem Grund decken die Summen häufig nicht die tatsächlichen Kosten und es bedarf Verbesserungen.
Fahrtkosten und mehr als Selbstständiger erfolgreich absetzen
Wenn du für deine selbstständige Arbeit viel mit dem Auto unterwegs bist, kannst du die Kosten von deiner Steuer absetzen. Dies gilt sowohl für Fahrten, die du für deine Berufsausübung geplant hast als auch für längere Reisen.
Die folgenden Ausgaben sind dafür in der Regel absetzbar:
- Kosten für den Kauf oder das Leasing des Firmenwagens,
- Versicherungsansprüche für den Firmenwagen,
- Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel,
- Benzin- und Dieselkosten,
- Pauschalbeträge für betrieblich zurückgelegte Kilometer.
So kannst du als Selbstständiger dein Auto steuerlich absetzen
Als Selbstständiger kannst du dein Auto von der Steuer absetzen, sofern es als Firmenwagen gilt oder der Maximalbetrag der Kilometerpauschale mit deinem Privatwagen überschritten wird. Benötigt werden dazu die Anschaffungskosten, Kosten für Kfz-Versicherungen, TÜV, Instandhaltung und Benzinkosten – diese gelten dann als Betriebsausgaben. Wenn der Wagen allerdings auch privat genutzt wird, ist die private Nutzung als geldwerter Vorteil zu versteuern. Deshalb ist es als Selbstständige*r wichtig, private und berufliche Fahrten sauber zu trennen: Entweder mit der 1%-Regelung oder durch die Führung eines Fahrtenbuchs.
1%-Regelung zur Anrechnung des geldwerten Vorteils
Für den Fall, dass du dich für die 1%-Regelung zur Anrechnung des geldwerten Vorteils entscheidest, erhöht dies dein zu versteuerndes Einkommen pro Monat um 1% des Listenpreises deines Fahrzeugs, einschließlich Zubehör. Als Beispiel würde ein Listenpreis von 40.000€ plus Zubehör einen geldwerten Vorteil von 400€ pro Monat ergeben. Betriebliche Fahrten müssen dabei jedoch über 50% des Gesamtumfangs der Fahrten ausmachen. Zusätzliche Kosten entstehen dadurch nicht.
Anleitung zum Führen eines Fahrtenbuches
Für das Führen eines Fahrtenbuches musst du die folgenden Informationen genau dokumentieren: Datum, Reiseziel, Zweck der Reise, Kilometerstand am Anfang und am Ende der Fahrt, sowie eventuelle Umwege. Am Ende des Jahres werden dir die Kosten für private Fahrten als geldwerter Vorteil angerechnet.
1% Regelung oder Fahrtenbuch – was ist besser?
Die Entscheidung, welche Behandlung der Kfz-Kosten die Beste für dich ist, hängt von deinem Typ Nutzung ab.
Wenn du viele berufliche Fahrten hast und dein Fahrzeug einen höheren Listenpreis hat, ist das Fahrtenbuch die lukrativere Variante.
Andererseits bietet die 1% Regelung eine passive Ersatzkostenregelung und für Menschen, die überwiegend mit dem Auto privat unterwegs sind, kann dies die lukrativere Variante sein.
Vorteilhafte steuerliche Rahmenbedingungen für den Fuhrparkwechsel auf E-Autos
Um die Nutzung von E-Autos zu unterstützen, bietet die Regierung verschiedene steuerliche Vorteile. So können Unternehmen plug-in-hybride und batteriebetriebene Firmenwagen zu vergünstigten Raten versteuern. Seit 2020 beträgt der geldwerte Vorteil für Elektroautos, die als Firmenwagen genutzt werden, nur noch 0,25% des Listenpreises und liegt damit unter dem Wert für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor.
Zusätzlich können die Stromkosten für die Aufladung des Elektroautos über eine Pauschale in Höhe von 70€ (bei Elektroautos) oder 35€ (bei Plug-in-Hybrids) geltend gemacht werden. Für den Erwerb eines Elektroautos als Dienstwagen wird sogar ein einmaliger Zuschuss in Höhe von bis zu 9.000€ bei einem Listenpreis von unter 60.000€ gewährt. Zudem sind die Fahrzeuge 10 Jahre von der KfZ-Steuer befreit.
FAQ
Wann lohnt sich ein Elektro Firmenwagen?
Firmenwagen mit reinem Elektro-Antrieb genießen größere steuerliche Vorteile als Plug-in-Hybride. Wenn Sie einen E-Firmenwagen privat nutzen, der weniger als 60.000 Euro kostet, müssen Sie 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil versteuern.
Wie lange gilt die 0 25 Regelung für Elektroautos?
Diese Regelung ist derzeit bis Ende des Jahres 2030 gültig. Sollte Euch Euer Arbeitgeber das Zweirad über eine Gehaltsumwandlung zugänglich machen, so gilt wie beim E-Firmenwagen die „0,25-Prozent-Regelung“ für die Versteuerung des geldwerten Vorteils.
Wer zahlt den Strom für Elektroautos Firmenwagen?
Die Kosten für das Aufladen eines Elektrofahrzeugs im Betrieb werden in der Regel vom Arbeitgeber übernommen. Nach § 3 Nr. 46 des Einkommensteuergesetzes sind solche Betriebsausstattungsleistungen steuerbefreit, sofern sie zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt werden.
Wer zahlt Wallbox bei Firmenwagen?
Für den Fall, dass der Arbeitgeber die Kosten für die Wallbox übernimmt und sie dem Fahrer als Geschenk überreicht, wird dieser als Arbeitslohn angesehen mit der Folge, dass entweder der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber den geldwerten Vorteil pauschal versteuern muss.
Wann gibt es wieder Zuschuss zur Wallbox?
Nach einer fast zweijährigen Pause hat Bundesverkehrsminister Volker Wissing Ende Juni 2023 eine neue staatliche Förderung für E-Auto-Besitzer angekündigt. Mithilfe dieser können sie sowohl Wallboxen als auch Solaranlagen und -speicher erwerben. In einigen Kommunen wird zudem noch zusätzliches Geld zur Verfügung gestellt.